24.04.2019 – 11:33, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)
Ein Unfall an der Berghauskreuzung bei WT-Tiengen am Dienstagabend hat für die beiden beteiligten Autofahrer ein Nachspiel. Nicht nur, dass sie sich durch die auslösenden Airbags leicht an den Armen verletzen, auch strafrechtliche Konsequenzen dürften beide zu tragen haben; der mutmaßliche Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung, sein Unfallgegner wegen einer Trunkenheitsfahrt. Zum Unfall war es gegen 19:25 Uhr gekommen, als ein 56 Jahre alter VW-Fahrer aus Richtung Tiengen die Kreuzung querte und dabei nicht auf den bevorrechtigten Verkehr auf der K 6556 achtete. Er kollidierte mit einem von rechts kommenden Ford. Durch die Kollisionswucht wurde beide Autos schwer beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Die Fahrer zogen sich leichte Armverletzungen zu, die nicht gleich an Ort und Stelle versorgt werden mussten. Da der 45 Jahre alte Ford-Fahrer nach Alkohol roch, wurde ein Alcomatentest durchgeführt, der ca. 1,4 Promille ergab. So musste dieser mit zu einer Blutprobe, der Führerschein wurde einbehalten. Die Gesamtschadenshöhe liegt bei knapp 10000 Euro.
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