24.04.2019 – 10:21, Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein Gespann überholte eine Rollerfahrerin mit zu geringem Seitenabstand. Nach ihrem Sturz flüchtete der Unfallfahrer.
Eine 58-jährige Motorrollerfahrerin befuhr am Dienstag (23. April) um 17:30 Uhr die Brühler Straße in Richtung Brühl. An der Einmündung Rheinstraße/Godorfer Weg überholte sie ein in gleicher Richtung fahrendes Auto mit angehängtem Wohnanhänger. Der Anhänger schaukelte nach Zeugenaussagen wegen Bodenwellen auf und stieß gegen den linken Außenspiegel des Rollers. Die 58-Jährige verlor die Kontrolle, stürzte und verletzte sich leicht. Am Roller entstand Sachschaden. Das Gespann, bestehend aus einem älteren grünen Auto - vermutlich VW Golf oder Opel Astra - und einem beigefarbenen Wohnwagen, fuhr weiter in Richtung Brühl. Ein nachfolgender Zeuge hielt an, versorgte die Verletzte und informierte die Rettungskräfte.
Die Polizei weist darauf hin, dass mit Beginn der Sommerzeit auch die Campingliebhaber zunehmend im Straßenverkehr mit zum Teil breiten Anhängern präsent sind. Dabei vergessen die Fahrerinnen oder Fahrer schnell die vorhandenen Überbreiten. Gesetzlich vorgegeben ist ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern zum überholten Fahrrad- oder Mofafahrer. Was mit dem Auto noch "passte", ist mit überbreitem Anhänger zu knapp bemessen. Tipp: Fahren Sie mit Anhängern vorausschauend und achten Sie auf die Abstände beim Überholen von Fahrrad- oder Mofafahrern. Ist wegen Gegenverkehrs oder einer Engstelle ein gefahrloses Überholen nicht möglich, üben Sie sich in Geduld und bleiben zunächst hinter dem Zweiradfahrer, welchen Sie überholen wollen. Mit gegenseitiger Rücksicht und Respekt kommen beide Verkehrsteilnehmer entspannt ans Ziel. (bm)
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