Pressebericht vom 25.04.2019


25.04.2019, PP München
Pressebericht vom 25.04.2019
Inhalt:589. Schmiererei an einem Mahnmal - Obermenzing590. Festnahme nach vorangegangenem Raub – Pasing -siehe Pressebericht vom 24.03.2019, Ziff. 406591. Gefährliche Körperverletzung mit Glasflasche – Schwabing592. Trickdiebstahl durch falschen Handwerker - Trudering593. Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr über das Osterwochenende
589. Schmiererei an einem Mahnmal - Obermenzing Über die Osterfeiertage besprühten bislang unbekannte Täter den Inschriftenblock eines Mahnmals in der Grandlstraße mittels weißer Sprayfarbe mit einer Doppelsigrune in einer Größe von ca. 20 x 20 cm. Bei dem Mahnmal handelt es sich um die Skulptur eines Stuhls („Gebeugter leerer Stuhl“). Es steht vor der dortigen Pfarrkirche. Das Kommissariat 44 ermittelt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zeugenaufruf:Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 44, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
590. Festnahme nach vorangegangenem Raub – Pasing -siehe Pressebericht vom 24.03.2019, Ziff. 406Wie bereits berichtet, kam es am 21.03.2019, gegen 21:45 Uhr, in einer Unterkunft in Pasing zu einem Raubdelikt. Dabei wurde ein 29-jähriger Iraker von vier Landsleuten bedroht und geschlagen. Anschließend wurden sein Mobiltelefon und Bargeld geraubt. Hierbei wurde der 29-Jährige im Gesicht verletzt und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Im Rahmen der Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Am 22.03.2019, gegen 18:45 Uhr, wurde dieser durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 45 (Pasing) festgenommen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten die drei weiteren Tatverdächtigen identifiziert werden. Es handelt sich um vier Iraker im Alter zwischen 22 und 34 Jahren. Bei einem Tatverdächtigen konnte das bei der Tat vermutlich verwendete Messer aufgefunden werden. Außerdem konnten Teile der Tatbeute sichergestellt werden. Die vier Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.
591. Gefährliche Körperverletzung mit Glasflasche – Schwabing Am Mittwoch, 24.04.2019, gegen 01:20 Uhr, kam es aus bislang unbekannten Gründen am Busbahnhof Münchner Freiheit zu einem Streit zwischen einem 29-jährigen Schweizer und zwei Münchner (22 und 24 Jahre alt). Es entstand eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 24-Jährige eine Bierflasche nahm und damit auf den Kopf des 29-Jährigen schlug, bis diese zerbrach. Der 22-Jährige trat mehrfach mit dem Fuß gegen den 29-Jährigen. Das Opfer erlitt durch die Tat zahlreiche, teils sehr tiefe Kopfplatzwunden. Einige unbeteiligte Zeugen zeigten Zivilcourage, griffen schlichtend in die Auseinandersetzung ein und alarmierten die Polizei. Außerdem verhinderten sie die Flucht des 24-Jährigen, sodass beide Tatverdächtige noch am Tatort festgenommen werden konnten.Gegen den 24-Jährigen erging durch den Ermittlungsrichter ein Haftbefehl. Der 22-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Zeugenaufruf:Das 29-jährige Opfer stand durch die Verletzungen offenbar unter Schock und konnte bisher nicht zu dem Vorfall vernommen werden. Der Mann wird daher dringend gebeten, sich mit dem Kommissariat 24 oder jeder anderen Münchner Polizeidienststelle unter der Telefonnummer 089/2910-0 in Verbindung zu setzen. Des Weiteren werden Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, gebeten, sich ebenfalls mit dem Polizeipräsidium München in Verbindung zu setzen.
592. Trickdiebstahl durch falschen Handwerker - Trudering Am Dienstag, 23.04.2019, gegen 12:00 Uhr, klingelte ein unbekannter Mann am Wohnanwesen eines über 80-jährigen Münchners. Er sagte, dass wegen einer Baustelle für etwa eine Stunde das Wasser abgedreht werden müsse. Der Geschädigte und der vermeintliche Handwerker gingen daraufhin in den Keller, um das Wasser abzudrehen. Anschließend wurde der Rentner in ein etwa 15 Minuten langes Gespräch verwickelt und begab sich daraufhin wieder nach oben. Der vermeintliche Handwerker sagte, dass er noch schauen müsse, wo sein Kollege bleibt und rief den Namen „Steffen“. Nachdem sich niemand meldete, bedankte er sich und verließ das Anwesen wieder. Da dem Rentner die ganze Situation komisch vorkam, machte er anschließend einen Kontrollgang durch das Haus und bemerkte, dass eine Tür offen stand, die normalerweise zu sei. Aus dem Zimmer fehlte eine wertvolle Ordenssammlung und aus dem Schlafzimmer wurde offenbar diverser Schmuck entwendet. Die Tatbeute hat einen Wert von geschätzt über 20.000 Euro. Es ist davon auszugehen, dass sich während des Ablenkungsmanövers ein weiterer Täter ins Haus begab, um die Gegenstände zu entwenden. Etwa eine Woche vor dem Diebstahl befanden sich zwei Männer von einer Reinigungsfirma bei dem Geschädigten, die seinen Hof reinigten. Nach getaner Arbeit wurde angeboten, statt Bargeld auch Schmuck als Bezahlung zu akzeptieren. Daraufhin übergab der Geschädigte zwei alte Uhren. Zudem zeigte er einem der Arbeiter seine wertvolle Ordenssammlung. Ob zwischen dem zurückliegenden Vorfall und dem Diebstahl ein Zusammenhang besteht, muss nun durch das Kommissariat 65 ermittelt werden. Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:Männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 170 cm groß, schlanke Figur, dunkle, kurze Haare, Drei-Tage-Bart. Zeugenaufruf:Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Heilwigstraße, Edeltraudstraße und Ernastraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.Hinweis Ihrer Münchner Polizei:Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht. Bei einem Verdacht auf eine Straftat sofort den Notruf der Polizei 110 verständigen!
593. Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr über das Osterwochenende Über das vergangene Osterwochenende führte die Münchner Polizei im Bereich der Innenstadt an mehreren Örtlichkeiten ganzheitliche Verkehrskontrollen durch. Dabei standen illegale Veränderungen an Fahrzeugen, welche das Geräuschverhalten beeinflussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und unnötiges Verursachen von Lärm im Vordergrund.Hierzu setzte die Polizei zivile Fahrzeuge mit mobiler Videoüberwachungstechnik, Polizeibeamte in zivil sowie Experten zur Erkennung von Manipulationen an Kraftfahrzeugen ein. Bei den Kontrollen wurden vier Motorräder und ein Pkw festgestellt, bei denen die Auspuffanlagen unzulässig technisch verändert worden waren und deshalb zu laut waren. Bei diesen Fahrzeugen wurde ein technisches Gutachten veranlasst, dessen Kosten die Betroffenen zusätzlich zu den fälligen Bußgeldern wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis zahlen müssen.Weitere neun Fahrzeugführer wurden wegen unnötigen Lärms, wie Aufheulen lassen des Motors, beanstandet.Daneben wurden zahlreiche hochmotorige Sportwagen aufgrund ihrer auffällig lauten Motor- bzw. Auspuffgeräusche kontrolliert. Hierbei konnten allerdings keine unzulässigen Manipulationen festgestellt werden. Die verbauten Auspuffanlagen, welche die hohen Geräuschpegel verursachten, waren alle serienmäßig und somit nicht zu beanstanden.Ein Motorradfahrer wurde in der Leopoldstraße wegen Kennzeichenmissbrauchs angezeigt, weil er das Kennzeichen seines Kraftrades nach oben gebogen hatte, sodass es nicht mehr ablesbar war. Ein Motorrollerfahrer fiel den Beamten auf, weil er mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Er wurde wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.Darüber hinaus wurde im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen auf der Leopoldstraße unter anderem ein Pkw mit 104 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.Dieser Fahrzeugführer hat nun mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.