26.04.2019 – 07:01, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus der Türkei wurde durch die Bundespolizei ein 49-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits im September 2017 verurteilt. Da sich der Mann auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte und bisher die Zahlungsversprechen nicht einhielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Zunächst konnte der türkische Staatsangehörige die gesamte Geldstrafe in Höhe von 803,50 Euro nicht aufbringen. Der 51-Jährige kontaktierte einen Freund, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei der Polizeiwache in Viersen eingezahlt wurde. Dadurch konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Tagen doch noch umgehen und seine Weiterreise fortsetzen.
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