01.05.2019 – 20:58, Polizei Duisburg, Duisburg (ots)
Alle für den 1. Mai angekündigten Versammlungen und Demonstrationen im Duisburger Stadtgebiet konnten wie geplant durchgeführt werden. Die traditionelle DBG-Versammlung zog mittags mit 1.500 Teilnehmern aus Hamborn zum Landschaftspark Nord, wo die Abschlusskundgebung in ein friedliches Familienfest mündete.
Die angemeldete Versammlung der Partei "Die Rechte" trat nach einer Auftaktkundgebung um 14:30 Uhr am Bahnhof Schlenk mit etwa 300 Teilnehmern ihren Aufzug durch Wanheimerort an. Insgesamt waren zwölf weitere Versammlungen unterschiedlicher politischer Ausrichtung angemeldet, von denen die jeweiligen Verantwortlichen vier wieder absagten - dazu gehörten auch zwei geplante Mahnwachen, die sich unmittelbar an der Aufzugstrecke der Rechten befanden.
Immer wieder versuchten Demonstranten gewaltsam die Sicherheitsabsperrungen der Polizei zu durchbrechen, um zur Aufzugstrecke der Rechten zu gelangen. Trotz mehrfacher Aufforderungen, Angriffe auf die Polizei zu unterlassen, mussten die Ordnungshüter vereinzelt zu Pfefferspray und Schlagstöcken greifen - der Einsatz des Wasserwerfers wurde angedroht. Im weiteren Verlauf wurden Ordnungshüter bespuckt sowie mit Steinen und Eiern beworfen. In insgesamt 23 Fällen erstattete die Polizei Strafanzeigen wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verbotene Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen, versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Die Versammlung der Rechten fand um 17:00 Uhr nach einer Abschlusskundgebung in Hochfeld auf Veranlassung des Anmelders vorzeitig ihr Ende.
Sukzessive konnte die Polizei die Verkehrssperrungen aufheben.
Sechs Personen hatte die Polizei im Laufe des Nachmittags vorübergehend in Gewahrsam genommen - nach und nach kamen alle wieder auf freien Fuß. Gegen 18:30 Uhr forderten etwa 300 Teilnehmer unmittelbar vor dem Polizeipräsidium auf der Düsseldorfer Straße lautstark die Freilassung der Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch zum Zwecke der Identitätsfeststellung im Polizeigewahrsam befanden.
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