BPOL NRW: Für 284 Tage in die Justizvollzugsanstalt

BPOL NRW: Für 284 Tage in die Justizvollzugsanstalt
02.05.2019 – 11:34, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)

Bei den grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden gestern durch die Bundespolizei zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Bei der Einreisekontrolle aus Bangkok wurde ein 58-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bereits im Dezember 2017 zu einem Tag Erzwingungshaft verurteilt wurde. Der österreichische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 72,- Euro aufbringen und somit seine Weiterreise fortsetzen.

Des Weiteren wurde ein 58-Jähriger bei seiner Ausreise nach Antalya festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Köln den Mann bereits im März 2018 aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt hatte. Der Deutsche muss somit eine Restfreiheitsstrafe von 284 Tagen in der Justizvollzugsanstalt absitzen.

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