03.05.2019 – 14:59, Bundespolizeiinspektion Hamburg, Hamburg (ots)
Am 2. Mai 2019 konnten Bundespolizisten zwei Männer festnehmen. Diese hatten zuvor, unabhängig voneinander, die S-Bahn ohne gültigen Fahrschein benutzt. Die Überprüfung der Personen ergab zwei Haftbefehle.
1. Fall
Ein 24-jähriger Deutscher fuhr am 2. Mai 2019 gegen 19:30 Uhr mit der S1 vom S-Bahnhof Landungsbrücken zum Hamburger Hauptbahnhof. Bei der Fahrscheinkontrolle zeigte er das Ticket einer Frau vor. Nach der Ankunft am Hauptbahnhof stellten Bundespolizisten die Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Deutsche wurde aufgrund von mehreren Diebstählen seit Anfang April 2019 durch die Staatsanwaltschaft Hamburg mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht. Er wurde verhaftet und einer Hamburger Haftanstalt zugeführt. Überdies wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des versuchten Betruges eingeleitet.
2. Fall
Am 2. Mai 2019 gegen 15:40 Uhr wurde ein 42-jähriger Marokkaner durch Mitarbeiter der DB Sicherheit am S-Bahnhof Landungsbrücken ohne Fahrschein angetroffen. Der Mann hatte zuvor die S-Bahn benutzt und konnte sich nicht ausweisen. Bei der Überprüfung des Mannes durch die Beamten der Bundespolizei wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt festgestellt. Der Mann war wegen versuchten Diebstahls und Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 600EUR verurteilt worden. Er hatte die Geldstrafe nicht bezahlt und sich auch einer Ladung zum Haftantritt nicht gestellt. Der Verurteilte konnte den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen und muss nunmehr eine 93-tägige Freiheitsstrafe verbüßen. Er wurde einer Hamburger Haftanstalt zugeführt. Überdies wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
Ronny von Bresinski
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