06.05.2019 – 14:29, Bundespolizeidirektion Berlin, Frankfurt (Oder) (ots)
Bundespolizisten vollstreckten am Wochenende fünf Haftbefehle von polnischen Staatsangehörigen im Bereich Frankfurt (Oder). In einem Fall musste ein Gesuchter seinen Gefängnisaufenthalt antreten.
Freitagmittag gegen 13 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 24-Jährigen bei seiner Ankunft auf dem Frankfurter Bahnhof. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig im März dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Er wurde durch das Amtsgericht Braunschweig im März wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Bekannte des Mannes bezahlten die noch geforderte Geldstrafe in Höhe von 885 Euro, sodass der Gesuchte die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen konnte.
Nur ein paar Stunden später gegen 16:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 30-Jährigen Fußgänger am Grenzübergang Stadtbrücke. Bei der Überprüfung des Mannes kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Untersuchungshaftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhehlerei zu Tage. Die Beamten nahmen den Mann fest und verbrachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt nach Berlin.
Samstag gegen 16 Uhr überprüften Bundespolizisten den Beifahrer eines aus Polen kommenden Pkw am Grenzübergang Stadtbrücke. Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilte den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Der gesuchte Mann bezahlte die Geldstrafe vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
Am Sonntag gegen 10:15 Uhr kontrollierten die Beamten einen 32-jährigen Mann als Insasse eines polnischen Taxis. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass ihn das Amtsgericht in Pfaffenhofen im März 2017 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilte. Der Verurteilte beglich die Geldstrafe vor Ort und konnte weiterreisen.
Die letzte Feststellung gelang den Beamten am Nachmittag gegen 15:20 Uhr bei der Kontrolle eines 40-Jährigen nach Ankunft auf dem Frankfurter Bahnhof. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Tiergarten den Mann im Juni 2018 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilte. Bekannte des Gesuchten beglichen die Geldstrafe und bewahrten ihn somit vor dem Antritt einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
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