06.05.2019 – 14:25, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
In der Nacht zu Sonntag (5. Mai 2019) hat die Polizei in Monheim am Rhein bei einem Einsatz wegen einer Ruhestörung an der Tempelhofer Straße einen 20-jährigen Langenfelder vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Schon gegen 1:15 Uhr wurde die Polizei von Anwohnern der Tempelhofer Straße gerufen, weil sie sich durch den Lärm einer Geburtstagsfeier in einem dortigen Kulturzentrum belästigt fühlten. Die Beamten suchten die Örtlichkeit auf, in der gerade etwa 50 junge Menschen den 18. Geburtstag einer Monheimerin feierten. Die Beamten ermahnten die Gastgeberin sowie ihre Gäste zur Ruhe und drohten Folgemaßnahmen bis hin zur Beendigung der Feier an.
Etwa eine Stunde später wurde die Polizei dann erneut zur Tempelhofer Straße gerufen, wo die Beamten der Gastgeberin erklärten, dass diese nun die Veranstaltung beenden müsse. Die Gastgeberin selbst zeigte sich einsichtig, ein Großteil der Gäste folgte den Anweisungen der Polizei jedoch gar nicht bzw. nur widerwillig - mit der Folge, dass die Beamten gegen insgesamt 40 Partygäste Platzverweise aussprachen.
Ein 20-jähriger Partygast zeigte sich besonders unbeeindruckt von der Präsenz der Polizei: Er kam dem gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach. Zu allem Überfluss beleidigte er die eingesetzten Beamten auch noch aufs Übelste. Zudem drohte er damit, die Polizisten anzugreifen. Andere Partygäste konnten nur mit Mühe verhindern, dass der 20-Jährige auf die Einsatzkräfte losstürmte, woraufhin die Beamten den Langenfelder letztendlich mit Handschellen fixierten. Anschließend brachten sie den aggressiven Partygast zur Durchsetzung des Platzverweises mit dem Streifenwagen zur Polizeiwache nach Langenfeld.
Auch auf dem Weg dorthin ließ sich der 20-Jährige nicht beruhigen. Er zeigte sich weiter renitent und beleidigte die Beamten fortdauernd.
Auf der Wache stimmte er dann einem freiwilligen Atemalkoholtest zu. Dieser ergab einen Wert von 0,56 mg/l (1,12 Promille). Die Folgen für den 20-Jährigen: Auf ihn wartet nun neben der Anzeige wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auch eine Anzeige wegen Beleidigung. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen durfte der junge Mann die Polizeiwache wieder verlassen.
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