08.05.2019 – 17:02, Bundespolizeidirektion München, Lindau (ots)
In der ersten Maiwoche hat die Bundespolizei in Lindau bereits drei Schleusungen vereitelt. Während die Grenzpolizei eine Schleusung am Bahnhof Lindau stoppte, waren die Bundespolizisten auf der BAB 96 erfolgreich.
Am Montagnachmittag (6. Mai) kontrollierte die Bundespolizei einen in Italien zugelassen Pkw auf der BAB 96. Der nigerianische Fahrer und seine angebliche italienische Ehefrau verfügten über gültige Reisedokumente. Die beiden nigerianischen Insassen konnten jedoch keine Papiere vorweisen, die ihre Reise nach Deutschland legitimierten. Der Fahrer gab an, nach Bremen zu einer Hochzeit reisen zu wollen. Hierfür konnte der Mann jedoch bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen keinen Nachweis erbringen. Der 39-jährige Insasse war bereits in drei EU-Ländern als Asylsuchender bekannt. Die Bundespolizisten leiteten den Mann entsprechend an das Ausländeramt weiter. Die 23-jährige Mitreisende wiesen die Beamten nach Österreich zurück.
Bereits am frühen Samstagmorgen (5. Mai) hatten Lindauer Bundespolizisten die Fahrt einer nigerianischen Familie in einem Fernreisebus aus Italien am Grenzübergang Hörbranz gestoppt. Während der Vater über gültige Ausweisdokumente für Deutschland verfügte, konnte seine Frau für sich und den zweijährigen Sohn keine einreiselegitimierenden Papiere vorweisen. Die Bundespolizisten zeigten den 42-Jährigen wegen Einschleusens von Ausländern und seine 36-jährige Ehefrau wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise an. Noch am selben Nachmittag wiesen die Beamten die Familie nach Österreich zurück.
Am Donnerstagnachmittag (2. Mai) hat die Grenzpolizei eine mutmaßliche Schleusung am Bahnhof Lindau vereitelt. Die Bundespolizei übernahm daraufhin zuständigkeitshalber diesen Fall zur Bearbeitung. Ein 34-jähriger Serbe hatte versucht, seinen 37-jährigen Bruder und dessen vier Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren sowie seinen 19-jährigen Stiefsohn mit einem Nahverkehrszug unerlaubt nach Deutschland zu bringen. Der mutmaßliche Schleuser ist bereits polizeibekannt und verfügt über eine Duldung sowie einen festen Wohnsitz in Deutschland. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall dauern an. Den 37-jährigen Familienvater und seine vier Kinder leiteten die Bundespolizisten an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Der 19-jährige Stiefsohn erhielt eine Ausreiseaufforderung und muss das Land umgehend verlassen.
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