Darmstadt: Polizei kontrolliert Minibusse / In fünf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt

POL-DA: Darmstadt: Polizei kontrolliert MinibusseIn fünf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt
13.05.2019 – 10:37, Polizeipräsidium Südhessen, Darmstadt (ots)

Zusammen mit Kollegen der Polizei Koblenz und Karlsruhe haben Beamte der Verkehrsinspektion am Sonntag (12.05.) Minibusse auf Autobahnen rund um Darmstadt kontrolliert. Die Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen, die im gewerblichen Personenverkehr eingesetzt werden, wurden auf das Gelände der Polizeiautobahn gelotst und hier überprüft. Neben 10 solcher Minibusse wurde auch ein Reisebus sowie ein Sattelzug kontrolliert. Ohne Beanstandungen konnten lediglich zwei Minibusse ihre Fahrt nach der Kontrolle fortsetzen. Insgesamt fünf Fahrzeugen, darunter auch der Reisebus und der Sattelzug, wurde die Weiterfahrt untersagt.

Ein Minibus mit französischen Kennzeichen hatte für die Personenbeförderung keine Genehmigung, zudem war die Zulassung erloschen. Der Fahrer musste eine vierstellige Sicherheitsleistung aufbringen. Die Passagiere setzten die Fahrt auf andere Art und Weise fort.

Ingesamt 2.000 Euro Sicherheitsleistung musste der Fahrer eines rumänischen Minibusses zahlen. Er konnte ebenfalls keine Beförderungslizenz vorweisen, zudem war in seinem Fahrzeug kein Fahrtenschreiber eingebaut. Im Anschluss musste der Fahrer seine Tagesruhezeit von neun Stunden durchführen.

Bei der Durchsuchung eines Minibusses aus Bulgarien stießen die Beamten auf 4.000 Zigaretten sowie 40 Liter Spirituosen, die dem Fahrer zuzuordnen waren. Da er jedoch lediglich 800 Zigaretten und 10 Liter Spirituosen in die EU einführen darf, wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Hauptzollamt übernommen. Weiterhin bestand auch für sein Fahrzeug keine Genehmigung zur Personenbeförderung. Darüber hinaus entdeckten die Polizisten mehrere technische Mängel an dem Fahrzeug. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Minibus zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt.

Bei dem ebenfalls gestoppten Reisebus erkannten die Einsatzkräfte gravierende Mängel an der Bremsanlage. Ein Bremszylinder war defekt, zudem hatte der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Die Fahrt war zu Ende, die Beamten erhoben eine vierstellige Summe zur Verfahrenssicherung.

Der Sattelzug musste ebenfalls beanstandet werden, da er das Sonntagsfahrverbot missachtete. Eine Ausnahmegenehmigung bestand für das italienische Unternehmen nicht. Im Rahmen eines Gewinnabschöpfungsverfahrens erhoben die Polizisten 1.010 Euro.

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