Polizei stellte mehr als 100 Geschwindigkeitsverstöße am vergangenen Wochenende fest

POL-HST: Polizei stellte mehr als 100 Geschwindigkeitsverstöße am vergangenen Wochenende fest
13.05.2019 – 14:48, Polizeiinspektion Stralsund, Landkreis V-R (ots)

Am vergangenen Wochenende (10. bis 12. Mai 2019) führten die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund an verschiedenen Stellen im Landkreis Vorpommern-Rügen Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei wurden insgesamt 139 Verstöße festgestellt und geahndet.

Zwischen den Ortschaften Dreschvitz und Gingst wurde am 11.05.2019 um 19:20 Uhr ein 55 Jahre alter Stralsunder mit seinem PKW Hyundai mit 134 km/h bei erlaubten 80 km/h eingemessen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz warfen die Beamten vom Polizeihauptrevier Bergen dem Fahrzeugführer eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h vor. Der 55-Jährige muss nun mit einer Geldbuße in Höhe von 160 Euro, einer Eintragung von zwei Punkten in das Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Ebenfalls auf der Insel Rügen, konkret zwischen den Ortschaften Prora und Binz stoppten die Beamten vom Polizeirevier Sassnitz am Samstag einen 29-jährigen Rüganer mit einem PKW VW, der bei erlaubten 70 km/h mit 98 km/h unterwegs war.

Die Beamten vom Polizeirevier Ribnitz-Damgarten ahndeten an verschiedenen Kontrollstellen insgesamt 29 Überschreitungen. Spitzenreiter war ein PKW VW mit 55 km/h in einer Tempo 30-Zone. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister rechnen.

In Barth führten die Beamten des ortsansässigen Polizeireviers in den Vormittagsstunden des 11.05.2019 eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle durch. Hier befuhr ein Fahrer eines PKW VW die Sundische Straße mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h bei erlaubten 50 km/h. Nach dem Toleranzabzug verblieb eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro, eine Eintragung von zwei Punkten in das Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat vor.

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