Pressemitteilung der PD Main-Taunus für Samstag, den 18.05.2019:

POL-MTK: Pressemitteilung der PD Main-Taunus für Samstag, den 18.05.2019:
18.05.2019 – 10:41, PD Main-Taunus - Polizeipräsidium Westhessen, Hofheim (ots)

1. Ladendiebstahl aus Supermarkt, 65795 Hattersheim am Main, Rheinstraße, 17.05.2019, 17:55 Uhr:

Ein 61-jähriger Ladendieb entwendete in einem Supermarkt in Hattersheim-Okriftel Tabakwaren von geringem Wert und versteckte diese in seiner Jacke. Beim Verlassen des Marktes schlug der akustische Alarm der Diebstahlsicherung an und der Täter wurde durch Mitarbeiter des Supermarktes angesprochen. Im Anschluss wurde die Polizei hinzugezogen und eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls gefertigt. Der Täter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

2. Verkehrskontrolle eines Rollerfahrers, 65719 Hofheim am Taunus, Ostendstraße, 17.05.2019, 19:55 Uhr:

Durch eine Funkstreife der Polizeistation Hofheim am Taunus wurde ein 20-jähriger Rollerfahrer in der Ostendstraße in Hofheim einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurde festgestellt, dass der Rollerfahrer nicht über eine Fahrerlaubnis für sein Gefährt verfügte. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Roller nicht haftpflichtversichert war und das genutzte Versicherungskennzeichen an anderer Stelle entwendet worden war. Auch hinsichtlich des Rollers bestand der Verdacht eines Diebstahls, sodass das Fahrzeug durch die Polizei vor Ort sichergestellt wurde. Gegen den Rollerfahrer wurden umfangreiche Ermittlungen wegen Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Rollerfahrer selbst wurde nach der Kontrolle auf freien Fuß gesetzt und musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

3. Räuberische Erpressung, 65719 Hofheim am Taunus, Rudolf-Mohr-Straße, 17.05.2019, 18:30 Uhr:

Der 15-jährige Geschädigte befand sich sitzend im Bereich der Hofheimer Innenstadt, als er durch den 20-jährigen Täter an den Beinen umklammert und aufgefordert wurde seine Wertgegenstände zu übergeben. Der Geschädigte übergab dem Täter daraufhin sein Smartphone. Das Gerät wurde durch den zuerst agierenden Täter an einen weiteren Täter übergeben und beide flüchteten in den Nahbereich. Anhand der Angaben des Geschädigten und aufgrund des schnellen Einschreitens der Polizei konnte der erste Täter im Nahbereich festgenommen werden. Im Rahmen von eingeleiteten Ermittlungen konnte auch der zweite Täter ermittelt werden und an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Beide Täter wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Durch die Polizeibeamten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Pressemitteilung gefertigt: i.A. Meyer, POK

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