20.05.2019 – 11:10, Polizei Coesfeld, Coesfeld (ots)
Kein Spaß, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Straftat nach dem StGB stellt das Ausheben von Gullideckeln dar. Am Sonntag gegen 07.30 Uhr, meldete sich ein Autofahrer bei der Polizei und gab an, dass er nur im letzten Moment noch zwei ausgehobenen Gullideckeln in der Ludwig-Wiesmann-Straße ausweichen konnte. Wer die Gullideckel ausgehoben hat, steht bislang nicht fest. Die Polizei bittet Zeugen sich bei der Polizei in Dülmen, Tel. 02594/7930, zu melden. Bei dem Ausheben von Gullideckeln handelt es sich um eine Verkehrsstraftat die, aufgrund der Folgen für andere Verkehrsteilnehmer, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
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