26.08.2019 – 14:29, Bundespolizeiinspektion Kiel, Kiel (ots)
Ein 51-jähriger Deutscher wurde per Untersuchungshaftbefehl gesucht, ein 36-jähriger Deutscher konnte seine Haft durch Zahlung von 2.600,-EUR abwenden.
Im Kieler Hafen freuten sich am Sonntag, den 25.08.2019, die neuen Passagiere auf ihre Kreuzfahrt mit der AIDAbella. Bevor die Reise losging, war sie für ein Besatzungsmitglied jedoch schon beendet. Beamte der Bundespolizei holten den 51-jährigen Mann von Bord des Kreuzfahrtschiffes und konfrontierten ihn mit dem Haftbefehl. Der Mann war wegen Urkundenfälschung verurteilt worden und hat den Termin zur Hauptverhandlung verstreichen lassen, sodass nun ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wurde. Nach Absprache mit dem Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Kiel wurde die Person dem örtlichen Polizeigewahrsam der Landespolizei Kiel zugeführt und im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Neumünster verbracht.
Am Tag zuvor stellten die Beamten ebenfalls einen Fahndungstreffer bei einem Besatzungsmitglied des Kreuzfahrtschiffes AIDAprima fest. Dem 36-jährigen Mann wurde der Haftbefehl in den Räumlichkeiten der Bundespolizei eröffnet und ausgehändigt. Durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde der Mann aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes gesucht und ein Vollstreckungshaftbefehl wurde erlassen. Ihm wurde nun die Möglichkeit eröffnet, seine Haftstrafe durch Zahlung von 2.600,-EUR zu umgehen oder ersatzweise 65 Tage im Gefängnis zu verbringen. Durch den Zusammenhalt der Besatzungsmitglieder konnte er die Summe mit vereinten Kräften aufbringen und somit die Reise antreten.
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