27.08.2019 – 14:59, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gewusst haben es sicher die Unbekannten, die in der vergangenen Woche einen Zwetschgenbaum bei Süßen komplett abernteten. Der Baum steht im Gewann Liebenweiler. Rund 40 Kilogramm Zwetschgen dürfte der ausgewachsene Baum getragen haben, schätzt der Eigentümer.
Montagabend stellte ein Landwirt eine mutmaßliche Diebin bei Ebersbach. Die Frau war zunächst zum Pinkeln ins Maisfeld gegangen, schilderte sie später der Polizei. Dann habe sie offenbar noch vom Feld Kartoffeln mitgenommen. Zwei Knollen fand die Polizei, daneben noch 15 Maiskolben, die die 45-Jährige ebenfalls mitgenommen haben soll. Der Landwirt erhielt seine Frucht zurück, die Frau sieht einer Strafanzeige entgegen.
Diebstahl ist strafbar, mahnt die Polizei, auch wenn es sich nur um scheinbar geringwertige Sachen handelt. Der Diebstahl geringwertiger Sachen werden zwar nur auf Antrag verfolgt, so das Strafgesetzbuch, aber sie werden verfolgt. Immerhin stehen die Sachen wie hier die Feldfrüchte im Eigentum eines Landwirts, der dafür Arbeitszeit und Geld investiert hat und dessen Einkommen davon abhängt. Und er hilft, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Polizei geht allen Strafanzeigen nach, versichert sie und bricht an dieser Stelle eine Lanze für Landwirte und alle anderen Eigentümer, die bestohlen wurden.
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