28.08.2019 – 12:05, Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Iserlohn (ots)
Weil kurz vor Mitternacht Steine gegen ihre Fensterscheibe flogen, machten sich zwei Nachbarn am Mittwoch Unter dem Ufer auf die Suche nach dem Urheber. Als der eine Hausherr kurz nach Mitternacht zurückkehrte, bemerkte er, dass in der Zwischenzeit jemand in seiner Wohnung gewesen sein muss. Es fehlten ein älteres Laptop der Marke Toshiba, eine Spiegelreflexkamera (Canon EOS 400D) und ein Portemonnaie mit Bargeld.
Nach Schießübungen mit einer Gaspistole auf einem abgelegenen Waldweg im Iserlohner Ortsteil Rombrock ist es zu einem handfesten Streit mit Zeugen gekommen. Ein 42-jähriger Iserlohner wollte gemeinsam mit seinen Söhnen und deren Freund eine geerbte Gaspistole ausprobieren. Sie feuerten auf dem parallel zur Sümmerner Straße verlaufenden Waldweg einige Schüsse ab. Damit machten sie vier Bewohner eines benachbarten Hauses auf sich aufmerksam. Ein 52-jähriger Iserlohner griff durch: Er riss dem Pistolenschützen die PTB-Waffe aus der Hand, teilte Schläge aus und rang ihn zu Boden. Auch ein Sohn des Schützen bekam Schläge ab. Sein Handy ging zu Bruch und eine Umhängetasche wurde beschädigt. Gemeinsam warteten sie auf die Polizei. Die stellte die Waffe sicher und schrieb mehrere Anzeigen: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den 42-Jährigen. Der erstattete seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 52-Jährigen. Alle Beteiligten haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich sind nur der Erwerb und der Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Kennzeichnung ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei. Die Nutzung unterliegt strengen Regeln. Bereits zum Mitführen einer geladenen PTB-Waffe braucht der Träger einen Kleinen Waffenschein. Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Tatsächlich schießen dürfen Besitzer von PTB-Waffen nur in ausgewiesenen Schießstätten oder auf befriedeten (also baulich abgegrenzten) Grundstücken. Eine wichtige Voraussetzung: Es muss gewährleistet sein, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann. Das insbesondere bei türkischen Hochzeiten beliebte "Knallen" verstößt gegen Waffengesetze, ebenso der Einsatz zur Silvesterfeier. Jeder Verstoß muss allerdings individuell geprüft werden. Auch Gaspistolen mit PTB-Zulassung können, gegen Personen gerichtet, schwere Verletzungen verursachen. Hinzu kommt die Gefahr einer Verwechslung: PTB-Waffen lassen sich auf die Ferne meist nicht unterscheiden von "echten" Schusswaffen. Wer also eine Anschaffung einer PTB-Waffe plant, sollte sich vorher genau über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.
Unbekannte haben in der Nacht zum Dienstag versucht, in ein Matratzen-Geschäft an der Hans-Böckler-Straße einzubrechen. Am Morgen bemerkten die Inhaber die Hebelspuren an der Eingangstür. Die Polizei bittet um Hinweise unter Tel. 91990.
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