28.08.2019 – 10:11, Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, Friedberg (ots)
Büdingen: In der Marktstraße in Düdelsheim trieb in den letzten Tagen mehrfach ein Unbekannter mit einer Drohne sein Unwesen. Am Dienstag, den 13. August, gegen 19.30 Uhr bemerkte eine Anwohnerin zum ersten Mal das unbemannte Flugobjekt, dessen Führer sie offenbar bei der Gartenarbeit beobachtete. Mit Gesten machte sie deutlich, dass sie mit der Beobachtung, die etwa 10 Minuten andauerte, nicht einverstanden ist, woraufhin die Drohne abdrehte. Am Samstag, dem 24. August, gegen 22.15 Uhr, flog die Drohne erneut über dem Grundstück der Anwohnerin. Mit eingeschaltetem Licht beobachtet der Führer die Frau auf ihrer Terrasse in einem eigentlich sichtgeschützten Bereich. Wieder erst auf entsprechende Gesten hin flog die Drohne davon. Die Anwohnerin fühlt sich verständlicherweise durch die Drohe gestört und erstattete Anzeige. Die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, ermittelt wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, einer Straftat nach dem Paragraph 201a des Strafgesetzbuches.
Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Wer mehr zu den rechtlichen Regelungen rund um das Führen einer Drohne erfahren möchte, dem seien die Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur empfohlen, auf denen sich auch ein übersichtlicher Flyer zum Thema findet: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.html
Wer sich selbst am Betrieb einer Drohne durch einen anderen stört, der sollte die Polizei verständigen und sich selbst so gut wie möglich einprägen, wie die Drohne aussieht. Die Farbe, die Anzahl der Rotoren und besondere Merkmale sind dabei besonders wichtig. Auch wenn der Führer der Drohne weit entfernt stehen könnte, lohnt es sich zudem zu schauen wohin die Drohne fliegt.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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