BPOL NRW: Bundespolizei testet „1-Handgepäck-Spur“ Schnell und sicher durch die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn

BPOL NRW: Bundespolizei testet "1-Handgepäck-Spur" Schnell und sicher durch die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn
30.08.2019 – 09:00, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Köln/Bonn (ots)

Ein Dokument

  • PressemitteilungBundespolizei1-Handgepäck-SpurCGN.pdfPDF - 112 kB

Ab dem 1. September 2019 testet die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn ein neues Verfahren im Bereich der Fluggastkontrolle.

Über die planmäßig geöffneten Kontrollspuren hinaus, wird ab diesem Sonntag im Terminal 1 eine zusätzliche Spur, die sogenannte 1-Handgepäck-Spur, eingerichtet. Diese ist für Reisende vorgesehen, die lediglich mit einem kleinen Handgepäckstück fliegen.

Fluggäste mit maximal einem kleinen persönlichen Gegenstand oder einem Handgepäckstück, wie Laptoptasche oder 20-Liter-Rucksack, dürfen diese Spur nutzen. Ein Handgepäck-Trolley fällt allerdings nicht unter diese Regelung.

Die 1-Handepäck-Spur soll nach dem Prinzip einer Schnellkasse funktionieren. Durch die geringere Anzahl und die geringere Größe der zulässigen Gepäckstücke können die einzelnen Kontrollen schneller erfolgen.

Vorerst wird die 1-Handgepäck-Spur nur im Terminal 1 in Betrieb genommen. Es handelt sich hierbei um einen Testbetrieb, dessen Erfolg im Laufe der kommenden Monate regelmäßig ausgewertet werden wird.

Analog zum großen Reisegepäck bieten einige Airlines bereits das kostenfreie Einchecken von Handgepäckstücken an. Nach dem Einchecken des größeren Handgepäcks hätten schließlich alle Reisenden die Option, die schnelle 1-Handgepäck-Spur zu nutzen. Generell gilt, je weniger Handgepäck, desto schneller die Kontrolle. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit zur Nutzung der 1-Handgepäck-Spur.   Da die neue Spur zusätzlich zu dem gewöhnlichen Spurenbedarf betrieben wird, entsteht hierdurch für Reisende mit regulärem Handgepäck kein Nachteil.

Kenntlich gemacht wird die 1-Handgepäck-Spur durch eine entsprechende Beschilderung.

Sowohl der Flughafenbetreiber als auch die Bundespolizei sind an einem Feedback von Nutzern der 1-Handgepäck-Spur interessiert. Dazu können Reisende eine E-Mail direkt an die Pressestelle der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn senden (presse.cgn@polizei.bund.de) oder das Feedbackmanagement der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) oder des Flughafenbetreibers (www.koeln-bonn-airport.de/serviceseiten) nutzen.

Rückfragen bitte an:
Pressestelle
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn
Tel.: 02203 / 9522-1400 /-1500

Veröffentlicht durch:
Jens Flören
Pressesprecher
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Telefon: 02241 / 238 - 1444
Mobil: 0173 54 25 845
Fax: 02241 / 238 - 1409
E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nrw
www.bundespolizei.de
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin