30.08.2019 – 14:05, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Magdeburg (ots)
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Unfallflucht - das sind die Straftaten, die einem 60-Jährigen zur Last gelegt werden. Da er seiner Hauptverhandlung vor Gericht unentschuldigt fernblieb, erließ die Staatsanwaltschaft Eberswalde im Juni dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl. Der Mann wurde am Donnerstag, den 29. August 2019, gegen 11.20 Uhr durch eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg kontrolliert. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen stellten die Bundespolizisten den Untersuchungshaftbefehl fest. Sie nahmen den Gesuchten fest und führten ihn in den Nachmittagsstunden einer Richterin vor. Diese entschied, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Der 60-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt nach Burg verbracht und verbleibt dort bis zu seinem Verhandlungstermin.
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