190901 – 938 Mann mit Schusswaffe im Wohngebiet

POL-F: 190901 - 938 Frankfurt-Sindlingen: Mann mit Schusswaffe im Wohngebiet
01.09.2019 – 13:11, Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Frankfurt (ots)

(hol) Gestern Nachmittag hielt ein 26-jähriger Frankfurter die Anwohner der Herrmann-Brill-Straße in Atem. Er lief blutverschmiert mit einer Schusswaffe in der Hand durch das Wohngebiet.

Gegen 16:10 Uhr gingen die ersten Notrufe besorgter Anwohner bei der Polizei ein. In denen schilderten die Zeugen übereinstimmend, dass in der Grünanlage rund um die Wohnblöcke in der Herrmann-Brill-Straße ein Mann mit einer Pistole in der Hand herumlaufen würde. Außerdem sei sein nackter Oberkörper blutverschmiert. Die Polizei entsendete sofort ein Großaufgebot nach Sindlingen. Durch die Zeugen, die weiterhin telefonischen Kontakt zur Polizei hatten, wurde der aktuelle Aufenthaltsort des Mannes durchgegeben. Außerdem wurde gemeldet, dass der Bewaffnete zwischenzeitlich nicht mehr alleine sei, sondern sich zwei weitere Männer zu ihm gesellt hätten. Noch im Bereich der Wohnanlage nahmen die Beamten alle drei Personen fest. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten zunächst keine Schusswaffe. Einer der drei jungen Männer wurde kurz darauf wieder freigelassen, da er nachweislich nichts mit der Sache zu tun hatte. Zeugen hatten jedoch beobachtet, wie der blutverschmierte Mann die Pistole dem anderen Mann, einem 22-jährigen Frankfurter, übergeben hatte. Der war anschließend kurz mit der Waffe verschwunden. Aus diesem Grund suchten die Beamten den gesamten Bereich mithilfe eines Metalldetektors ab und fanden die Pistole schließlich. Es handelte sich dabei um eine Softair Waffe, die sichergestellt wurde. Das Blut auf dem Oberkörper des 26-jährigen Frankfurters stammte von ihm selbst. Er hatte eigenen Angaben zufolge zuvor im Verlauf einer Auseinandersetzung einen Schlag auf die Nase bekommen.

Sowohl er, als auch sein 22-jähriger Helfer, sehen sich aufgrund der Softair Waffe nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren konfrontiert. Die Hintergründe, insbesondere der vorangegangenen körperlichen Auseinandersetzung, sind nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

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