PD Goerlitz – Behördenübergreifender Fahndungseinsatz

Behördenübergreifender Fahndungseinsatz Verantwortlich: Torsten Jahn (tj)
Stand: 06.09.2019, 13:45 Uhr
Behördenübergreifender Fahndungseinsatz

BAB 4, Dresden - Görlitz, Görlitz - Dresden
Vierkirchen, OT Döbschütz, Zollkontrolle
03.09.2019 - 06.09.2019

Die Polizeidirektion Görlitz führte an den vergangenen Tagen gemeinsam mit den Bundespolizeiinspektionen  Ludwigsdorf und Ebersbach, dem Fahndungs- und Kompetenzzentrum sowie dem Hauptzollamt Dresden einen Fahndungseinsatz durch. Unterstützt wurden sie dabei durch mehrere Kollegen des tschechischen und polnischen Zolls, sowie einen Beamten des polnischen Grenzschutzes. Ziel  des Einsatzes war die Bekämpfung des Schmuggels von Betäubungsmittel im ostsächsischen Raum.

Im Einsatz waren dabei insgesamt sechs Rauschgiftspürhunde, jeweils ein Stoffanalysegerät  des deutschen und polnischen Zolls, eine mobile Röntgenanlage sowie die mobile Wache der Polizeidirektion Görlitz und umfangreiche Dokumentenprüftechnik der Bundespolizei.

In der Zeit von Dienstag bis Freitag kontrollierten insgesamt 169 Beamte der verschiedenen Einheiten etwa 1.000 Personen und 500 Fahrzeuge.

Am Dienstag beanzeigten die Polizisten einen Kennzeichenmissbrauch, zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, jeweils mit kleineren Mengen. Zudem verzeichneten sie einen Fahndungstreffer wegen diverser Verkehrs- und Steuerordnungswidrigkeiten gegen einen polnischen Bürger.

Ein als gestohlen gemeldetes Fahrrad, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, einen Verstoß gegen das Waffengesetz, wegen Mitführens eines Einhandmessers, und mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten standen bei den Beamten am Mittwoch auf der Ergebnisliste.

Von Donnerstag bis Freitagmorgen stellten die Ordnungshüter mehrere Straftaten fest, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen. Festgestellt wurde ein polnischer Bürger, der unter Einfluss von Kokain sein Fahrzeug lenkte. Auch eine Trunkenheitsfahrt mit umgerechnet 1,26 Promille beanzeigten die Polizisten.

Die Bündelungen der behördenübergreifenden Kompetenzen werden auch in Zukunft bei gemeinsamen Kontrollen fortgesetzt. (tj)