13.09.2019 – 14:36, Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg (ots)
Seit dem ersten Schultag wurden vom Polizeipräsidium Mittelfranken und dem "Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an verschiedenen Schulen im Nürnberger Stadtgebiet Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durchgeführt, um nach den Sommerferien bei der Bevölkerung wieder das Bewusstsein für die Gefahren des Schulweges zu wecken.
Hierbei wurden während der ersten vier Schultage die Schulwege bzw. Bereiche vor Schulen in Bezug auf behindernd bzw. gefährdend abgestellte Fahrzeuge, die Sicherung von Kindern und die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überwacht.
Als Bilanz der Kontrollaktion muss leider festgestellt werden, dass das Verhalten vieler Autofahrer im Bereich von Schulen sehr zu wünschen übrig lässt. So mussten an den ersten vier Schultagen insgesamt 498 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beanstandet werden.
Bei Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Schulen bzw. Schulwegen wurden 672 Verstöße festgestellt. Ein Autofahrer fuhr in der Witschelstaße (Schulweg zur Carl-von-Ossietzky-Schule / Förderzentrum Bertha-von-Suttner-Str.) 93 km/h statt der erlaubten 50 km/h (200 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte).
Leider musste auch gegen Eltern eingeschritten werden, die sich nicht angeschnallt hatten oder ihre Kinder nicht vorschriftsmäßig sicherten. Es wurden 26 Eltern verwarnt bzw. angezeigt. 243 Personen wurden wegen ihrer Verfehlungen mündlich verwarnt und über die Rechtslage belehrt.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg bitten, seien Sie den Kindern und den anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild, indem Sie
- bei Schulen besonders vorsichtig fahren und unbedingt die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten
- runter vom Gas gehen und bremsbereit sind, wenn Kinder in Sichtweite sind
- selbst an Ampeln und Zebrastreifen vorsichtig sind, denn Schulanfänger halten sich oft nicht verlässlich an die Regeln
- in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit einhalten
- nie an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen parken, an denen es nicht erlaubt ist
- vor Schulen nicht in zweiter Reihe parken und die Haltverbote beachten
- an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit rechnen, dass Kinder unvermittelt über die Straße laufen
- Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen lassen
- die Gurtanlegepflicht beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen sichern
- niemals "auf den letzten Drücker" losfahren. Denn Hetze und Stress machen unaufmerksam.
Michael Hetzner
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