20.09.2019 – 14:40, Polizeipräsidium Südhessen, Odenwaldkreis (ots)
Gleich zwei Baggertransporte haben Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen am Freitag (20.09.2019) im Odenwaldkreis gestoppt und den Fahrern die Weiterfahrt untersagt.
Zunächst wurde gegen 09.20 Uhr in Erbach auf der Bundesstraße B45 ein mit einem knapp 23 Tonnen schweren Kettenbagger beladenes Tiefladergespann aus dem Kreis Bad Dürkheim einer gezielten Kontrolle unterzogen. Der 53-jährige Fahrer aus der Pfalz wollte den Bagger von Erbach auf das Lager in die Pfalz befördern. Aufgrund der Überbreite (> 2,55 m) und dem tatsächlichen Gewicht (> 40,0 Tonnen) war die Inbetriebnahme der Fahrzeugkombination im öffentlichen Straßenverkehr genehmigungs- und erlaubnispflichtig.
Der Fahrer händigte zwar eine Ausnahmegenehmigung und eine Erlaubnis aus, doch in der Ausnahmegenehmigung war die tatsächlich eingesetzte Fahrzeugkombination nicht durch einen Sachverständigen abgenommen und die Erlaubnis hatte keine Gültigkeit für die Fahrstrecke in Hessen. Daher muss der Bagger, bis eine gültige Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis erteilt wurde, im Odenwald verbleiben. Fahrer und Transportunternehmer müssen sich für diese Ordnungswidrigkeit verantworten. Zudem wird ein Gewinnabschöpfungsverfahren geprüft.
Den zweiten Baggertransport haben die Beamten gegen 10.10 Uhr in Michelstadt auf der Bundesstraße B47 kontrolliert. Die knapp 15 Tonnen schwere Baumaschine sollte mit Zubehör von Michelstadt ins Lautertal (Kreis Bergstraße) befördert werden. Der 62-jährige Fahrer aus dem Kreis Bergstraße konnte für den Sattelzug keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Außerdem besaß er für den in der Sattelzugmaschine verbauten digitalen Fahrtenschreiber keine Fahrerkarte. Nach dem Auslesen des Fahrtenschreibers wurde festgestellt, dass der Lkw gänzlich ohne Fahrerkarte genutzt wird. Auch stellten die Beamten weitere Unternehmerverstöße nach dem Fahrpersonalrecht fest. Der Unternehmer schickte einen Ersatzfahrer mit Führerschein und Fahrerkarte an den Kontrollort, der den Transport sicher weiterbeförderte.
Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Unternehmer wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrererlaubnis in Verbindung mit diversen Ordnungswidrigkeiten Anzeige erstattet.
Text: Polizeihauptkommissar Udo Böhm - Polizeipräsidium Südhessen, Verkehrsinspektion - Außenstelle Erbach
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