Am 30. September ist Bewerbungsschluss für den Ausbildungsstart im Frühjahr 2020

Am 30. September ist Bewerbungsschluss für den Ausbildungsstart im Frühjahr 2020
Polizeimeldung vom 24.09.2019
berlinweit
Nr. 2309

Die Polizei Berlin teilt mit, dass Bewerbungen für den Einstellungsjahrgang Frühjahr 2020 nur noch bis zum 30. September 2019 über das Online-Bewerbungsportal angenommen werden. Ab dem 1. Oktober 2019 öffnet dann das Online-Bewerbungsportal wieder für Bewerbungen. Bewerben kann man sich dann für den Einstellungsjahrgang Herbst 2020. Interessierte haben die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Berlin zu bewerben. Eingestellt werden voraussichtlich insgesamt 312 Anwärter/innen im mittleren Dienst der Schutzpolizei, darunter auch Lebensältere (30 – 39 Jahre) sowie 210 Anwärter/innen im gehobenen Dienst der Schutz- und 90 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Bei erfolgreicher Absolvierung des Einstellungstests sowie der ärztlichen Untersuchung beginnen beide Ausbildungszweige dann am 1.Oktober 2020. Bewerber/innen für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei können im Online-Bewerbungsbogen vermerken, dass die Bewerbung auch für den mittleren Dienst berücksichtigt werden kann. Bei Bewerbungen für die Kriminalpolizei kann der Wunsch angegeben werden, auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt zu werden. Einstellungsvoraussetzungen der Polizei Berlin: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedslandes der EU (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – einfach bei unserer Berufsinfo, Tel. 030-3323003 oder 030-4664-793260, nachfragen) Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw mit Schaltgetriebe (muss spätestens während der Ausbildung erworben werden) Fähigkeit, mindestens 200 Meter ohne Unterbrechung schwimmen zu können und Vorlage eines entsprechenden Nachweises Nachweis, dass man den körperlichen Anforderungen des anspruchsvollen Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen ist Bestehen der Einstellungsprüfung Bestehen der polizeiärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung einwandfreier Leumund (insbesondere keine Vorstrafen) Einhaltung der Vorgaben zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen (siehe Hinweise auf der Homepage: http://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/) Zusätzlich für den mittleren Dienst der Schupo: Schulabschluss: mindestens erweiterte Berufsbildungsreife 16 bis 29 Jahre alt oder 30 – 39 Jahre alt (lebensältere Bewerber/innen), dann zwingend mit Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit Zusätzlich für den gehobenen Dienst der Schupo/Kripo Schulabschluss: mindestens die Fachhochschulreife oder gleichwertig max. 31 Jahre alt Details und Ausnahmeregelungen finden Sie unter dem Link http://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung