27.09.2019 – 14:31, Bundespolizeiinspektion Pasewalk, Pasewalk/ Pomellen (ots)
Bei der Kontrolle eines polnischen Fahrzeuges auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, stellten Beamte der Bundespolizei am gestrigen Nachmittag (26. September 2019) fest, dass gegen einen der Insassen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg/ Fürth aus dem Oktober 2013 vorliegt. Der polnische Staatsangehörige sollte wegen eines Betäubungsmitteldeliktes aus einer verhängten Freiheitsstrafe von sechs Jahren noch eine Restfreiheitsstrafe von 922 Tagen verbüßen. Der 42-Jährige wurde vor Ort verhaftet und noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Stralsund gebracht.
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