27.09.2019 – 09:33, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Bad Gottleuba (ots)
Am Donnerstagvormittag (26.09.2019) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundeszollverwaltung auf der A17 einen deutschen Staatsangehörigen nach seiner Einreise aus Tschechien. Bei der Überprüfung der vorgelegten Dokumente stellte sich heraus, dass der 41-Jährige mit zwei Haftbefehlen gesucht wird, weshalb er zu weiteren Sachbearbeitung an die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel übergeben wurde. Gegen den 41-Jährigen lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrug, sowie drei Aufenthaltsermittlungen wegen Betruges, vor. Die noch offenen Geldstrafen in der Gesamthöhe von 5.743,25 Euro konnte der 41-Jährige vor Ort bezahlen und seine Reise anschließend fortsetzen.
Seit Wochenbeginn haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei ihren Fahndungskontrollen noch drei weitere Personen festgenommen, welcher mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
In der Ortslage Berggießhübel nahmen die Bundespolizisten am Dienstag (24.09.2019) einen serbischen Staatsangehörigen fest, welcher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Der 29-Jährige wurde ursprünglich zu einer Geldstrafe (2.000,- Euro) verurteilt, welche er aber bisher nicht komplett beglichen hatte. Nachdem er den noch offenen Restbetrag (Gesamthöhe von 119,78 Euro) bezahlt hatte, konnte er seiner Reise fortsetzen.
Eine 10-tägige Erzwingungshaft wegen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz stand einem rumänischen Staatsangehörigen bevor, den die Bundespolizisten am Mittwoch (25.09.2019) auf der A17 kontrollierten. Die bevorstehende Erzwingungshaft konnte der 33-Jährige aber abwenden, da er die noch offene Geldstrafe (500,- Euro) direkt vor Ort bezahlte.
Am Donnerstagabend (26.09.2019) ging es für einen 32-Jährigen von der A17 auf direktem Weg in Haft. Der rumänische Staatsangehörige, welcher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, verbüßt jetzt eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt. Da der 32-Jährige zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, erwartet ihn jetzt ein erneutes Verfahren wegen des Verdachts auf Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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