30.09.2019 – 18:21, Polizei Dortmund, Dortmund (ots)
Das OVG NRW hat für die Versammlung der Partei "Die Rechte" am heutigen Montag, 30.09.2019, im Eilrechtsschutz eine Entscheidung zugunsten der Polizei Dortmund getroffen. Darin hat das OVG die vorausgegangene Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Freitag in dieser Sache aufgehoben. Beide Anträge der Partei "Die Rechte" wurden abgewiesen.
Für die heutige Versammlung weist die Polizei darauf hin, dass gegen jeden, der die Parole "Hier marschiert der Nationale Widerstand" skandiert, Strafanzeigen gefertigt werden. Diese erfolgen aufgrund eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz wegen des Bezugs zur 2012 verbotenen Kameradschaft "Nationaler Widerstand Dortmund". Ob darüber hinaus auch versammlungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wird durch den Polizeiführer in der jeweiligen Lage entschieden.
In dem gerichtlichen Verfahren ging es um die Frage, ob die Polizei Dortmund unzulässigerweise durch einen rechtlichen Hinweis an den Versammlungsleiter eine Regelung für Versammlung getroffen hat. Dies hat das OVG verneint.
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