Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfefferspray sorgt für Ärger, Festnahme wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterzieher muss zahlen

BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfefferspray sorgt für Ärger, Festnahme wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterzieher muss zahlen
02.10.2019 – 07:22, Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, Hamburg (ots)

Am Hamburg Airport entdeckten Luftsicherheitsassistenten Dienstagfrüh ein verbotenes Pfefferspray in der mitgeführten Handgepäcktasche eines 26-jährigen US-amerikanischen Staatsangehörigen. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde zur Luftsicherheitskontrolle gerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ebenso wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 Euro zur Sicherung des Verfahrens erhoben. Im Anschluss konnte die Person über London nach Chicago weiterreisen.

Dienstagnachmittag hat die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen 50-jährigen Mazedonier festgenommen. Der Mann wollte nach Skopje fliegen. Als er sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle anstellte, überprüften die Beamten der Bundespolizei seine Daten. Dabei stellten sie fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis seit August 2019 gesucht wird. Der Mann hatte 20 Tagessätze à 40 Euro zu zahlen. Außerdem waren 73,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Er bezahlte die Gesamtsumme von 873,50 Euro, musste die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen nicht antreten und konnte weiterreisen.

Am Dienstagabend ist ein 34-jähriger Deutscher aus Istanbul am Hamburger Flughafen angekommen. Als er sich der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellte, wurden die Beamten der Bundespolizei auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade aufmerksam. Der Mann wurde im Januar dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Er hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Da er die geforderte Summe bezahlen konnte, blieb ihm eine 12-tägige Gefängnisstrafe erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.

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