03.10.2019 – 07:54, Bundespolizeiinspektion Pasewalk, Pasewalk/Pomellen (ots)
Am gestrigen Abend (2. Oktober 2019) gegen 18:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle Pomellen auf der BAB 11 einen polnischen PKW. Bei der Überprüfung der Fahrzeuginsassen stellten die Beamten fest, dass gegen einen den Reisenden gleich zwei Haftbefehle bestehen. Gemäß einem Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg aus dem Jahr 2017 sollte der polnische Staatsangehörige wegen eines Eigentumsdelikts eine Geldstrafe in Höhe von 1.700 Euro zahlen. Zudem bestand gegen den 30-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Greifswald. Hintergrund war auch hier die Begehung von Eigentumsdelikten. Der Mann wurde durch die mit Kräften der Bundespolizeiinspektion Pasewalk und der Dienststelle des Polnischen Grenzschutzes in Stettin gemischt besetzte Streife vor Ort verhaftet. Er wird noch heute dem Richter am Amtsgericht Pasewalk vorgeführt.
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