Vier Verkehrsunfälle kurz hintereinander
03.10.2019, PP Oberfranken
Vier Verkehrsunfälle kurz hintereinander
A93 / SCHÖNWALD, LKR. WUNSIEDEL. Kurz hintereinander ereigneten sich am Mittwochabend gleich vier Verkehrsunfälle auf der Autobahn A93 im selben Bereich und forderten die Beamten der Hofer Autobahnpolizei sowie die Rettungskräfte bis spät in die Nacht.
Gegen 19 Uhr fuhr zunächst ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit seinem Kleintransporter bei Regen in die Leitplanken. Seine Geschwindigkeit dürfte dabei wohl den Wetterbedingungen nicht angepasst gewesen sein. Der Fahrer wurde durch die Kollision leicht verletzt und kam in das Hofer Klinikum. Neben einem Notarzt sowie einem Rettungswagen wurden auch Feuerwehren vom Landkreis Wunsiedel, Schönwald und Rehau an die Unfallstelle alarmiert.Die Einsatzkräfte sollten noch alle Hände voll zu tun bekommen, denn nur zehn Minuten später ereignete sich der nächste Verkehrsunfall. Ein 30-jähriger Mann aus Weilheim erkannte im letzten Moment die Unfallstelle, bremste und wich aus. Der nachfolgende 48-jährige Fahrer aus Kroatien erkannte die Situation nicht mehr rechtzeitig und fuhr dem Weilheimer auf. In dem Auto des Kroaten wurde dadurch ein 50-jähriger Insasse leicht verletzt. Weitere fünf Minuten später ereignete sich dann der nächste Auffahrunfall. Ein 55-Jähriger aus Tirschenreuth konnte seinen Transporter nicht mehr rechtzeitig zum Anhalten bringen und fuhr in das unfallbeschädigte Fahrzeug vom ersten Verkehrsunfall. Nach weiteren fünf Minuten erkannte ein sich annähernder 50-jähriger Mann aus Erfurt die vier beschädigten Fahrzeuge auf der Fahrbahn und fuhr langsamer, was wiederum ein 53-jähriger Mann aus dem Hofer Landkreis nicht rechtzeitig bemerkte und dem Erfurter auffuhr.Die A93 war im Bereich der Unfallstelle in Richtung Süden zeitweise komplett gesperrt. Es bildete sich ein Stau vor den Unfallstellen. Erst um 23.15 Uhr konnten die Verkehrspolizisten wieder uneingeschränkte freie Fahrt vermelden. Schätzungen zufolge dürfte sich der entstandene Sachschaden auf mindestens 25.000 Euro belaufen.