07.10.2019 – 13:38, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 5.428,48 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.
Ein 41-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Istanbul festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen den Mann zur Festnahme wegen falscher Versicherung an Eides Statt ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 27 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 270,- Euro beglich.
Des Weiteren wurde ein 45-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Dubai kontrolliert. Dabei wurde der Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln festgestellt. Der niederländische Staatsangehörige soll bereits im August 2017 bei seiner Einreise aus Nairobi 57 kg Khat in seinem Reisegepäck mit sich geführt haben. Da er der Hauptverhandlung im April 2018 unentschuldigt ferngeblieben war, wurde die U-Haft angeordnet. Der Gesuchte wurde dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Außerdem konnte eine 35-jährige Deutsche festgestellt werden, die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ausgeschrieben war. Die junge Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.114,98 Euro zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank der Mutter gelang ihr dies, da die Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Esslingen eingezahlt wurde. Dadurch konnte die Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen doch noch umgehen.
Ebenfalls wurde bei einem Flug nach Istanbul ein 42-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Der türkische Staatsangehörige konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis von 39 Tagen verhindern und zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.170,- Euro bei der Bundespolizei.
Bei der Ausreisekontrolle nach Madrid wurde ein 29-Jähriger festgestellt, da er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann wurde bereits im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte bis zum 16. September Zeit die Haft anzutreten. Da er dies jedoch nicht tat, wurde er per Haftbefehl gesucht. Nach seiner Festnahme wurde der kosovarische Staatsangehörige in die JVA eingeliefert.
Des Weiteren wurde ein 48-Jähriger im Rahmen der Einreisekontrolle aus Basel kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg wegen Urkundenfälschung festgestellt. Der russische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 120 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.873,50 Euro beglich.
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