Führerschein kann nach Trunkenheitsfahrt nicht abgenommen werden

POL-NI: Führerschein kann nach Trunkenheitsfahrt nicht abgenommen werden
07.10.2019 – 12:37, Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Rinteln (ots)

(swe). Bei einer Fahrzeugskontrolle am Freitag, 4.10., wird gegen 15.56 Uhr festgestellt, dass der kontrollierte 47-jährige Mann aus Rinteln unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Da der Atemalkoholtest bereits einen Wert aufwies, bei dem die Beschlagnahme des Führerscheins angezeigt gewesen wäre, wollten die eingesetzten Beamten dies auch tun, mussten dann allerdings feststellen, dass der Beschuldigte überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen FAhrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

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