14.10.2019 – 11:32, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Am vergangenen Samstag hat ein Autofahrer so einige Gründe ignoriert, die dagegen gesprochen hätten, sich hinter dieses Steuer zu setzen. Am Ende handelte ihm diese Entscheidung eine etwas umfangreichere Strafanzeige ein.
Der Pkw des 30-Jährigen fiel Polizisten am Freitag gegen 11.20 Uhr auf der Eibenstraße auf. Sie hielten ihn in dem Daimler an und kontrollierten ihn.
Dabei stellte sich heraus, dass er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Diese unterliegt derzeit einer Sperre wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Darüber hinaus ergaben sich körperliche Verdachtsmomente, dass der 30-Jährige auch zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss entsprechender Mittel stand. Nachdem der Drogenvortest positiv verlief, wurde ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen.
Darüber hinaus waren die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entstempelt. Sie waren in der Vergangenheit niemals dem Fahrzeug zugeteilt worden. Die Beamten stellten sie sicher. Sie untersagten dem 30-Jährigen noch einmal deutlich das Führen von Kraftfahrzeugen. Weiter leiteten sie ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftaten nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. (cw)
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