16.10.2019 – 16:33, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
Wohnungseinbruch in der dunklen Jahreszeit beeinträchtigt bei jedem Menschen das Sicherheitsgefühl. Den Betroffenen machen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl zu schaffen, psychische Belastungen stehen meist vor den rein materiellen Schäden. Umso wichtiger ist es, dass die Einbrecher erst gar nicht ins Haus gelangen können. Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland startete bereits in der vorletzten Woche ihre Aufklärungskampagne, um die Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Einbruchschutz zu informieren. Diese Informationsoffensive erfolgt gemeinsam mit dem Verein zur Förderung kommunaler Prävention (VKP). Zum Thema Einbruchschutz werden fortan Hinweise zur Sicherung des Hauses, Verhaltenshinweise und Hinweise für Messen veröffentlicht. Nach dem ersten Beitrag, der sich mit der Sicherung von Türen beschäftigte, stehen heute die Fenster im Fokus: Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz - meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren. +++ Worauf kommt es aber bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen an? +++ In diesem Beitrag aber auch in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland finden Sie die Antworten! Überprüfen Sie allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise: Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen. Rollläden sollten zur Nachtzeit - und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren. +++ Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren +++ Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement "aus einem Guss". +++ Widerstandsklassen +++ Einbruchhemmende Fenster werden in sieben Widerstandsklassen [RC] 1 N bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-) polizeilichen Beratung geklärt werden. Die Widerstandsklasse [RC] 1 N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. In der Widerstandsklasse [RC] 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet. Dies ist nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist. Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse [RC] 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627, geprüft wurden. +++ Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung) +++ Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen. Wie dies erkennbar ist, wird Ihnen im Rahmen der (kriminal-) polizeilichen Beratung gerne erklärt. +++ Kellerfenster +++ Handelt es sich bei den Kellerfenstern um "normale" Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern auszustatten. +++ Nachrüstung +++ Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff / aufschraubbare Zusatzschlösser Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz. Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der (kriminal-) polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden. Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich. Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein. +++ Verglasungen +++ Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden. Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in Rücksprache mit dem Präventionsteam bzw. dem Fachbetrieb. +++ Gitter +++ Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage. Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung an das Mauerwerk). Falls geprüfte Gitter nicht in Frage kommen, genügt manchmal auch ein vom Schlosser gefertigtes Gitter, das nach folgenden Merkmalen gefertigt ist: mindestens 18 mm dicke Gitterstäbe Abstand der Gitterstäbe maximal 12 cm Berühungspunkte der Gitterstäbe verschweißt massive Befestigung im Baukörper mit auf den Wandaufbau abgestimmten, nicht demontierbaren Befestigungsmitteln mehr als vier Befestigungspunkte Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z.B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen. Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen, z.B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten". Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern. Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen. Eine gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten Glasbetonbausteinen. Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit speziellen Abhebesicherungen (am besten an allen vier Ecken) gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen, sollten tief im Lichtschacht verankert sein. Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk empfohlen, bei gut gesicherten Kellerlichtschächten kann auf eine Sicherung der Kellerfenster selbst verzichtet werden. +++ Ansprechpartner in der PI Wilhelmshaven/Friesland +++ In Wilhelmshaven steht ihnen Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention, unter der Rufnummer 04421-942-108 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Landkreis stehen weiterhin Tanja Horst, Sachbearbeiterin Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461/9211-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 als weitere Ansprechpartner zur Verfügung. Das Präventionsteam bietet darüber hinaus zu diesem Thema Vorträge und kostenlose persönliche Beratungen vor Ort an. Die Ansprechpartner nennen Ihnen im Auftrag des Landeskriminalamtes Niedersachsens "Herstellerverzeichnisse" über geprüfte einbruchhemmende Produkte und Firmenanschriften, die diese Produkte anbieten. Weitere Informationen finden sie unter: www.polizei-wilhelmshaven.de
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI