Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit – Polizei und VKP geben Tipps zum Thema „Sicherheit rund ums Haus“ Heute: Sicherung und Beschaffenheit von Fenstern Begleitung auf Twitter #dunkelabersicher

POL-WHV: Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit - Polizei und VKP geben Tipps zum Thema "Sicherheit rund ums Haus" Heute: Sicherung und Beschaffenheit von Fenstern Begleitung auf Twitter #dunkelabersicher
16.10.2019 – 16:33, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
Wohnungseinbruch in der dunklen Jahreszeit beeinträchtigt bei jedem 
Menschen das Sicherheitsgefühl. Den Betroffenen machen die Verletzung
der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl zu 
schaffen, psychische Belastungen stehen meist vor den rein 
materiellen Schäden. Umso wichtiger ist es, dass die Einbrecher erst 
gar nicht ins Haus gelangen können. 

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland startete bereits in der
vorletzten Woche ihre Aufklärungskampagne, um die Bürgerinnen und 
Bürger rund um das Thema Einbruchschutz zu informieren. Diese 
Informationsoffensive erfolgt gemeinsam mit dem Verein zur Förderung 
kommunaler Prävention (VKP). 

Zum Thema Einbruchschutz werden fortan Hinweise zur Sicherung des 
Hauses, Verhaltenshinweise und Hinweise für Messen veröffentlicht. 
Nach dem ersten Beitrag, der sich mit der Sicherung von Türen 
beschäftigte, stehen heute die Fenster im Fokus: 

Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz - 
meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. 
Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und 
Balkontüren. 

+++ Worauf kommt es aber bei Fensterrahmen, Beschlägen und 
Verglasungen an? +++ 

In diesem Beitrag aber auch in einem persönlichen Beratungsgespräch 
mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / 
Friesland finden Sie die Antworten! Überprüfen Sie allerdings auch 
Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise: 
Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei 
kurzer Abwesenheit. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster 
und von Einbrechern leicht zu öffnen. Rollläden sollten zur Nachtzeit
- und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht 
sofort Ihre Abwesenheit signalisieren. 
+++ Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren +++
Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter 
einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und 
Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 
2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer 
praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, 
dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) 
keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement
"aus einem Guss". 

+++ Widerstandsklassen +++ 

Einbruchhemmende Fenster werden in sieben Widerstandsklassen [RC] 1 N
bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste Widerstandsklasse
steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-) 
polizeilichen Beratung geklärt werden. 
Die Widerstandsklasse [RC] 1 N kann als Grundsicherung für Fenster 
bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B.
Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. In der 
Widerstandsklasse [RC] 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung 
verzichtet. Dies ist nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff 
auf die Verglasung zu erwarten ist. 
Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse 
[RC] 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis 
September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627, geprüft wurden. 
+++ Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung) +++ 
Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster 
eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um 
sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem 
geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer
laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen 
Kontrollprüfungen unterliegen. Wie dies erkennbar ist, wird Ihnen im 
Rahmen der (kriminal-) polizeilichen Beratung gerne erklärt. 

+++ Kellerfenster +++ 

Handelt es sich bei den Kellerfenstern um "normale" 
Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es 
sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern 
auszustatten. 

+++ Nachrüstung +++ 

Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch 
deutlich verbessert werden. 
Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff / 
aufschraubbare Zusatzschlösser 
Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. 
Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in 
Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den 
Einbruchschutz. 
Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann
der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um Sicherheitselemente
erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht 
werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil 
sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung
mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster
für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der (kriminal-)
polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden.
Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer 
möglich. Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die 
Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. 
Griffseitige Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein. 

+++ Verglasungen +++ 

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je 
nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende 
Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A 
nachgerüstet werden. Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in 
Rücksprache mit dem Präventionsteam bzw. dem Fachbetrieb. 

+++ Gitter +++ 

Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit 
einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des
Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen 
Demontage. 
Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN 1627 
(mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten 
Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten 
Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der 
Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung an das 
Mauerwerk). 

Falls geprüfte Gitter nicht in Frage kommen, genügt manchmal auch ein
vom Schlosser gefertigtes Gitter, das nach folgenden Merkmalen 
gefertigt ist: 
mindestens 18 mm dicke Gitterstäbe Abstand der Gitterstäbe maximal 12
cm Berühungspunkte der Gitterstäbe verschweißt massive Befestigung im
Baukörper mit auf den Wandaufbau abgestimmten, nicht demontierbaren 
Befestigungsmitteln mehr als vier Befestigungspunkte 
Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil 
im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z.B. 
mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen. 
Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig 
montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen,
z.B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In 
Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten". 

Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug 
gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern. 
Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen. Eine gute 
einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten 
Glasbetonbausteinen. 

Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit 
speziellen Abhebesicherungen (am besten an allen vier Ecken) 
gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen, 
sollten tief im Lichtschacht verankert sein. 

Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk 
empfohlen, bei gut gesicherten Kellerlichtschächten kann auf eine 
Sicherung der Kellerfenster selbst verzichtet werden. 

+++ Ansprechpartner in der PI Wilhelmshaven/Friesland +++ 

In Wilhelmshaven steht ihnen Katja Reents, Beauftragte für 
Kriminalprävention, unter der Rufnummer 04421-942-108 als 
Ansprechpartnerin zur Verfügung. 
Im Landkreis stehen weiterhin Tanja Horst, Sachbearbeiterin 
Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 
04461/9211-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim
Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 als 
weitere Ansprechpartner zur Verfügung. 

Das Präventionsteam bietet darüber hinaus zu diesem Thema Vorträge 
und kostenlose persönliche Beratungen vor Ort an. Die Ansprechpartner
nennen Ihnen im Auftrag des Landeskriminalamtes Niedersachsens 
"Herstellerverzeichnisse" über geprüfte einbruchhemmende Produkte und
Firmenanschriften, die diese Produkte anbieten. 
Weitere Informationen finden sie unter: www.polizei-wilhelmshaven.de 

 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI