(1481) Erneuter Polizeieinsatz wegen Softairwaffen – Warnhinweise

POL-MFR: (1481) Erneuter Polizeieinsatz wegen Softairwaffen - Warnhinweise
21.10.2019 – 15:48, Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg (ots)

Wie bereits mit Meldung 1427 berichtet, kam es am 11.10.2019 zu einem größeren Polizeieinsatz, weil Kinder/Jugendliche mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hantierten. Am vergangenen Samstagabend (19.10.2019) mussten aus selbigem Anlass erneut mehrere Streifen ausrücken.

Gegen 21:00 Uhr wurden über die Leitstelle der VAG mehrere Jugendliche mitgeteilt, die sich im Bereich des Hauptbahnhofes gegenseitig mit sog. Softairwaffen beschießen sollen. Die anfahrenden Streifen trafen die drei betreffenden Jugendlichen (16,16,15) im U-Bahnverteiler an und nahmen sie vorläufig fest.

Die Jugendlichen wurden ihren Eltern übergeben.

Eine Beurteilung durch die Beamten vor Ort ergab, dass es sich erkennbar um nicht gefährliche Schusswaffen, also nicht um sog. Anscheinswaffen im Sinne des Waffengesetzes handelte.

Unter dem Begriff Anscheinswaffen werden Gegenstände zusammengefasst, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Hierunter fallen also auch sog. Softairwaffen, wenn sie wie eine echte Schusswaffe aussehen und daher auch mit einer solchen verwechselt werden können.

Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz.

Da es in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach zu ähnlich gelagerten Fällen kam, ist es der Polizei wichtig, vor derartigem Verhalten zu warnen:

   -	Vorfälle dieser Art ziehen i.d.R. einen größeren Polizeieinsatz 
nach sich; Beamte werden unnötig gebunden 
   -	Es wird standardmäßig eine Kostenübernahme des Polizeieinsatzes 
geprüft. 

Neben den strafrechtlichen Folgen bzw. den im Einzelfall auftretenden möglichen Kosten, warnt die Polizei eindringlich vor dem Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit. Beamte, die an einen Einsatzort gerufen werden, müssen grundsätzlich von einer scharfen Schusswaffe ausgehen und ihre Maßnahmen dementsprechend danach ausrichten. In der Praxis können Anscheinswaffen, insbesondere aus der Distanz, oftmals nicht von einer echten Waffe unterschieden werden, was im Ernstfall schwerwiegende Konsequenzen für den Führer der Waffe haben kann.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Gefahren im Umgang mit diesen Gegenständen eindringlich hinzuweisen.

Janine Mendel/n

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