24.10.2019 – 15:28, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Die Polizei Mönchengladbach führt immer wieder geplante Großkontrollen des Straßenverkehrs durch, auch mit dem Schwerpunkt des Drogenkonsums von Fahrzeugführern. So auch gestern von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr an der Dahlener Straße.
Neben dem Verkehrsdienst, Polizisten des Wachdienstes und einem Diensthundführer unterstützen auch Vertreter der MAGS und der hiesigen Führerscheinstelle die Kontrollaktion.
Insgesamt kontrollierten die Polizisten 68 Fahrzeuge und ihre Insassen. Bei fünf Personen ergab sich der Verdacht, dass sie das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatten. Das entspricht einem Anteil von über 13 Prozent der kontrollierten Fahrerinnen und Fahrer!
Einer dieser Fahrer führte keine Personaldokumente mit und gab mündlich falsche Personalien an. Erst bei der Überprüfung der Papiere an der Wohnanschrift konnten die Beamten die richtigen Personalien ermitteln. In der anschließenden Überprüfung stellte sich dann heraus, dass er nicht mal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Eine 34jährige Frau und ein 33jähriger Mann hatten als Fahrer nicht nur Betäubungsmittel in der Blutbahn sondern auch solche Substanzen dabei. Nachdem der Drogenspürhund diese ausfindig gemacht hatte stellten Polizisten sie sicher.
Ferner leiteten sie entsprechende Verfahren gegen die vier Fahrer und die Fahrerin ein. Ihnen wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt.
Unter den insgesamt 68 kontrollierten Fahrzeugen war auch eines, das ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs war. An einem weiteren Fahrzeug fiel den Beamten auf, dass technische Veränderungen vorgenommen worden waren. Sie führten es beim TÜV vor, was zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führte.
Dass gestern bei über 13 Prozent der kontrollierten Fahrzeugführer der deutliche Verdacht bestand, dass sie unter Drogeneinfluss standen, entspricht leider den Erfahrungswerten der vergangenen Großkontrollen.
Die Polizei Mönchengladbach geht entschieden gegen diese Gefahr im Straßenverkehr vor. Mit geplanten Großkontrollen aber auch mit Kontrollen aus dem fließenden Verkehr muss jederzeit im gesamten Stadtgebiet gerechnet werden! (cw)
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