schwerer räuberischer Diebstahl

POL-LB: Bietigheim-Bissingen: schwerer räuberischer Diebstahl
29.10.2019 – 14:24, Polizeipräsidium Ludwigsburg, Ludwigsburg (ots)

Gegen zwei 16 Jahre alte Jugendliche ermittelt die Polizei derzeit, da sie verdächtigt werden am Montag gegen 17.25 Uhr in einem Einkaufsmarkt in der Talstraße in Bietigheim-Bissingen einen schweren räuberischen Diebstahl verübt zu haben. Die beiden Teenager betraten vermutlich in Begleitung einer 17-jährigen Jugendlichen den Einkaufsmarkt. Der 48 Jahre alte Ladendetektiv beobachtet nun, wie einer der 16-Jährigen Süßwaren im Wert von wenigen Euro in seiner Hose verschwinden ließ. Als ihn der Detektiv darauf ansprach, schlug ihm der Tatverdächtige ins Gesicht und die beiden Jugendlichen flüchteten. Nach kurzer Zeit kam der Komplize zurück in den Einkaufsmarkt und gemeinsam mit der 17-Jährigen wurde er vom Ladendetektiv in ein Büro gebracht. Auch der 16-jährige Hauptverdächtige, der während seiner Flucht sein Handy verloren hatte, kehrte zurück und wurde von einer Mitarbeiterin ebenfalls in das Büro geleitet. Dort versuchte er schließlich sein Handy, das der 48 Jahre alte Detektiv gefunden und auf den Schreibtisch gelegt hatte, an sich zu nehmen und erneut zu flüchten. Dies führte zu einem Gerangel zwischen ihm und dem 48-Jährigen. Im Zuge dessen zog der Komplize plötzlich ein Messer hervor und die zwei Tatverdächtigen ergriffen erneut die Flucht. Sie liefen allerdings direkt zwei Polizeibeamten in die Arme, die bereits alarmiert worden waren. Die beiden 16-Jährigen wurden hierauf vorläufig festgenommen. Eine 43 Jahre alte Angestellte musste im weiteren Verlauf mit Verletzungen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Frau war mutmaßlich während der versuchten Flucht der beiden auf noch ungeklärte Weise verletzt worden. Auch der Landedetektiv trug leichte Verletzungen davon. Die beiden tatverdächtigen Jugendlichen mussten die Nacht in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen verbringen. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen und Verständigung der Erziehungsberechtigten, die sich um die Abholung der Jugendlichen kümmern mussten, wurden sie auf freien Fuß gesetzt.

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