01.11.2019 – 15:15, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)
Kassel-Innenstadt: Am Freitag der vergangenen Woche (25.10.) führten Polizei, Zoll und Ordnungsamt der Stadt Kassel Kontrollen von Shisha-Bars und Restaurants in der Kasseler Innenstadt durch. Nach der Auswertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse und der jeweils fachlichen Bewertung durch die zuständigen Behörden sind aufgrund der Kontrollen nun insgesamt 30 Anzeigen wegen Verstößen gegen verschiedenste Vorschriften eingeleitet worden.
211 Personen durch Polizei überprüft
Knapp 50 Einsatzkräfte suchten an dem Freitagabend, von 19:00 Uhr an bis 1:30 Uhr in der Nacht, fünf verschiedene Einrichtungen in der Gießbergstraße, der Fünffensterstraße, der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße und der Friedrich-Ebert-Straße auf. Eine Shisha-Bar musste wegen gesundheitlicher Gefahren durch einen zu hohen CO-Wert vorübergehend geräumt und die Nutzung von Sisha-Pfeifen durch das Ordnungsamt untersagt werden. Während des gesamten Abends kontrollierten die eingesetzten Polizeibeamten des Reviers Mitte insgesamt 211 Personen, bei denen es sich um Personal und Gäste der Bars und Restaurants handelte. Gegen einen 24-Jährigen aus Somalia leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen Drogenbesitzes ein, da sie bei ihm einen Beutel mit der Kaudroge "Khat" gefunden hatten. Eine 17-Jährige aus Kassel hatte durch das Überkleben des Geburtsdatums auf ihrem Ausweis versucht, sich älter zu machen. Da dies den Beamten bei der Kontrolle einer Sisha-Bar jedoch auffiel, muss sie sich nun wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verantworten. Ein vorbeifahrender 21-jähriger Autofahrer aus Espenau muss sich zudem nun wegen eines "Handyverstoßes" verantworten. Er hatte den Polizeieinsatz in der Friedrich-Ebert-Straße im Vorbeifahren gefilmt und darf nun mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Zoll stellt über 30 Kilo Tabak sicher
Die Beamten des Zolls stellen bei den Kontrollen über 30 Kilo Tabak sicher. In diesen Fällen hatte sich der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ergeben.
Gravierende bauliche und hygienische Mängel
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellten mit Blick auf die Lebensmittelüberwachung in allen fünf Einrichtungen bauliche, hygienische oder konzeptionelle Mängel fest, die teilweise gravierend waren. Insgesamt leiteten sie Verfahren wegen zwölf Verstößen gegen das Hessische Gaststättengesetz, drei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, zwei Verstößen gegen das Brandschutzgesetz sowie Verstößen gegen die Spielverordnung und das Jugendschutzgesetz ein.
In allen Fällen dauern die Ermittlungen und die Einleitung von weiteren Maßnahmen durch die fachlich zuständigen Behörden an. Wie das Ergebnis der gemeinsamen Aktion deutlich zeigt, werden derartige Kontrollen auch in Zukunft erforderlich sein.
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