04.11.2019 – 14:30, Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Lutherstadt Wittenberg (ots)
Am heutigen Montag, den 04. November 2019 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg durch die Notfallleiststelle der Bahn gegen 09:20 Uhr über mehrere Schafe im Gleisbereich informiert. Diese hielten sich an der Bahnstrecke Lutherstadt Wittenberg - Pratau auf und wurden durch einen Triebfahrzeugführer gesehen. Die Züge an der betroffenen Strecke fuhren bereits langsamer und auf Sicht. Eine Streife des Bundespolizeirevieres Dessau fuhr zum Ereignisort und stellte insgesamt 28 Schafe, circa 100 Meter vom Haltepunkt Pratau entfernt, in den Bahngleisen fest. Die Feuerwehr aus Lutherstadt Wittenberg sowie die Landespolizei waren ebenfalls vor Ort. Der Eigentümer der Tiere wurde ermittelt und traf kurze Zeit später am Haltepunkt ein. Die 28 Schafe wurden durch die Einsatzkräfte aus dem Gefahrenbereich gebracht und der Langsamfahrbefehl für den Zugverkehr gegen 10:35 Uhr aufgehoben. Glücklicherweise wurde keines der Tiere verletzt. Die Schafe wurden zurück auf ihre Weide geführt. Am Weidezaun stellten die Einsatzkräfte eine circa 20 Meter lange Unterbrechung fest, welche vermutlich durch bisher unbekannte Personen verursacht wurde. Der Eigentümer versicherte glaubhaft, dass der Zaun zuvor in ordnungsgemäßen Zustand war. Zudem stand er noch immer unter Strom. Dem Eigentümer kann daher nach jetzigem Stand der Ermittlungen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg dennoch auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
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