10.11.2019 – 14:08, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Dortmund - Hagen (ots)
Eine Identitätsfeststellung eskalierte am Freitagabend (8. November) dermaßen, dass dabei mindestens ein Bundespolizist verletzt wurde. Der Tatverdächtige, gegen den wegen Brandstiftung ein Hausverbot in Süddeutschland besteht und der sich mit 5 verschiedenen Identitäten unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Dieses durfte er später wieder verlassen.
Gegen 21 Uhr wurden Bundespolizisten zu einem Zug im Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. Dort hatte ein Mann einen Intercity von Hagen nach Dortmund ohne Fahrausweis genutzt. Da er sich weigerte Identitätspapiere vorzuzeigen, wurde er zur Wache gebracht. Dort sollten seine Fingerabdrücke überprüft werden.
Dabei versuchte der 23-Jährige erst den Fingerscanner durch Fußtritte zu beschädigen und spuckte anschließend einem 43-jährigen Bundespolizisten in das Gesicht und auf die Uniform. Dieser musste sich, auf Grund des empfundenen Ekels, mehrmals übergeben.
Daraufhin wurde dem somalischen Staatsangehörigen eine Spuckschutzhaube übergestülpt. Da er sich gegenüber allen anwesenden Bundespolizisten erheblich aggressiv zeigt, diese fortwährend beleidigte und in der Gewahrsamszelle randalierte, sollte er in das Polizeigewahrsam eingeliefert werden.
Auf dem Weg zum Streifenwagen gelang es dem 23-Jährigen sich die Spuckschutzhaube vom Kopf zu schieben, so dass er den ihn begleitenden 25-jährigen Bundespolizisten erst in die Augen spuckte und anschließend in die Genitalien trat. Zwei weitere Bundespolizisten überwältigten ihn und lieferten den Somalier in das Dortmunder Polizeigewahrsam ein.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann mit gleich fünf Identitäten im Bundesgebiet aufhält. Einen Aufenthaltstitel für die BRD besitzt er nicht. Zudem wurde gegen den Mann ein Hausverbot ausgesprochen, weil er im Verdacht steht in einer Flüchtlingsunterkunft in Süddeutschland eine Brandstiftung begangen zu haben.
Die Bundespolizei leitete gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, unerlaubten Aufenthalts und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ein.
Nach Rücksprache mit der Justiz wurde er später, mit der Aufforderung sich bei der Ausländerbehörde zu melden, aus dem Gewahrsam entlassen. *ST
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