13.11.2019 – 15:25, Polizeiinspektion Osnabrück, Osnabrück - Stadt und Landkreis (ots)
Im Zusammenhang mit den in den vergangenen Tagen durchgeführten Aufzügen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen weist die Polizei Osnabrück darauf hin, dass derartige Veranstaltungen rechtzeitig, d. h. fristgerecht, bei den Versammlungsbehörden (Städte und Kommunen) anzumelden sind. Während der Versammlungen gelten natürlich auch die Verkehrsregeln, die zwingend, auch von den Versammlungsteilnehmern einzuhalten sind.
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Anke Hamker
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