15.11.2019 – 11:21, Polizeidirektion Oldenburg, Oldenburg (ots)
Am gestrigen Donnerstag haben zum zweiten Mal in diesem Jahr länderübergreifend abgestimmte Kontrollen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch reisende Tätergruppierungen in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen stattgefunden. Die Polizeidirektion Oldenburg war an den Maßnahmen an drei Kontrollstellen mit insgesamt ca. 150 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus den Polizeiinspektionen Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Verden/Osterholz und Diepholz zwischen 15:00 Uhr und 21:00 Uhr beteiligt. Dabei unterstützten Mitarbeiter des Zolls die Einsatzkräfte der Polizeidirektion Oldenburg. Im Rahmen der Kontrollen wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg über 580 Fahrzeuge und weit mehr als 800 Personen überprüft. Im Ergebnis wurden 48 Ordnungswidrigkeiten sowie 20 Strafverfahren, unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie dem Fahren unter dem Einfluss von Drogen, eingeleitet. Die länderübergreifenden Kontrollmaßnahmen fanden auf Basis der so genannten "Schweriner Erklärung" vom 8. März 2018 in Schwerin statt. Darin war von den Innenministern und -senatoren der norddeutschen Küstenländer unter anderem das gemeinsame Vorgehen zur Bekämpfung der länderübergreifenden Eigentumskriminalität - insbesondere des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch organisierte Banden - vereinbart worden. Polizeivizepräsident Bernd Deutschmann, der eine Kontrollstelle persönlich aufsuchte, zog ein positives Fazit der Einsatzmaßnahmen: "Der Wohnungseinbruchdiebstahl hinterlässt nicht nur materielle Schäden, sondern ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, der nicht selten auch psychische Folgen bei den Betroffenen nach sich zieht. Da es sich bei diesem Kriminalitätsphänomen häufig um reisende Tätergruppen handelt, die keinen Halt vor Ländergrenzen machen, ist die polizeiliche Zusammenarbeit der Bundesländer besonders wichtig."
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