Bundespolizeidirektion München: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht/ Bundespolizei überführt Fahrgemeinschaft

Bundespolizeidirektion München: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht/ Bundespolizei überführt Fahrgemeinschaft
20.11.2019 – 16:28, Bundespolizeidirektion München, Lindau (ots)
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Am Dienstagabend (19. November) haben Zollbeamte eine rumänische Fahrerin mit zwei iranischen Staatsangehörigen auf der BAB 96 aufgegriffen.

Beamte des Zolls kontrollierten drei Insassen eines Pkw mit tschechischer Zulassung. Die zwei Mitfahrer besaßen aber keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Zuständigkeitshalber übernahm die Lindauer Bundespolizei daraufhin die weitere Bearbeitung des Falls.

Die ersten Ermittlungen der Bundespolizisten kamen zu folgendem Ergebnis: Die 30-jährige Rumänin, die in Italien arbeitet, bot ihre Fahrt aus der Lombardei nach München auf einer Mitfahrplattform im Internet an. Das iranische Ehepaar, welches in Italien studiert, nahm das Angebot für 50,- Euro an, um einen Verwandten zu besuchen. Die beiden Studenten hatten gültige Reisepässe dabei, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel abgelaufen. Die vorgelegten Verlängerungsanträge legitimierten entgegen ihrer Annahme jedoch nicht die Einreise nach Deutschland. Den geplanten Kurzbesuch konnten die beiden Iraner den Beamten aber nachprüfbar belegen.

Die Bundespolizisten zeigte die Fahrgemeinschaft aufgrund des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes an. Alle Beteiligten konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Das iranische Pärchen erhielt eine befristete Ausreiseaufforderung.

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Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
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Telefon: 0831 / 540 798-1010
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Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
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Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
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Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

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