PD Dresden – Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe | Belohung ausgelobt

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe | Belohung ausgelobt

Medieninformation: 698/2019
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 28.11.2019, 15:24 Uhr
Landeshauptstadt Dresden

Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe

 

500.000 Euro ausgelobt Sonderkommission "Epaulette" aufgestockt OK-Abteilung der Staatsanwaltschaft Dresden übernimmt weitere Ermittlungen

Die zur Aufklärung des Einbruchs in das Historische Grüne Gewölbe eingerichtete Sonderkommission „Epaulette“ ist nunmehr auf insgesamt

40 Mitarbeiter aufgestockt worden. Die Leitung der weiteren Ermittlungen in diesem Fall hat die Abteilung Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Dresden übernommen; derzeit sind drei Staatsanwälte schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung des Gesamtkomplexes betraut. Mit diesen Entscheidungen sollen die umfangreichen aktuellen Ermittlungen weiter zügig vorangetrieben werden.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter oder zum Auffinden des Diebesgutes führen, hat die Polizei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Belohnung* in Höhe von 500.000 Euro ausgesetzt.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar und Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp: „Mit der Auslobung von einer halben Million Euro für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, die am Montag in das Grüne Gewölbe in Dresden einbrachen, unternehmen die Ermittlungsbehörden einen weiteren wichtigen Schritt, den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat und allen interessierten Besucherinnen und Besuchern des Grünen Gewölbes die gestohlenen Stücke des Staatsschatzes zurückzubringen und die Täter zu fassen. Wir werden nichts unversucht lassen, diesen Fall zu lösen.“

Die Medienarbeit in dieser Sache wird ab sofort von der Staatsanwaltschaft Dresden wahrgenommen. 

*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt. (ml)