28.11.2019 – 14:56, Kreispolizeibehörde Soest, Lippstadt (ots)
Ende Oktober wurde ein 27-jähriger, in Lippstadt wohnender Mann, aus der Justizvollzugsanstalt Hamm entlassen. Nachdem er wieder in Lippstadt ankam, geriet er fortlaufend in den Fokus polizeilicher Ermittlungen. Insbesondere sein aggressives Verhalten und die Vielzahl der eingeleiteten Strafverfahren im Bereich der Bedrohung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungs-, Falschgeld- und Diebstahlsdelikten ängstigte die Lippstädter und veranlasste die Polizei ihn mehrfach in Gewahrsam zu nehmen. Da bei ihm eine psychische Erkrankung ausgeschlossen wurde, beantragte die Polizei aus gefahrenabwehrenden Gründen, eine längerfristige Ingewahrsamnahme. Der zuständige Richter kam dem Ersuchen der Polizei nach und verkündete dem Mann bereits im Zellentrakt, dass er noch die nächsten zwei Wochen im Gewahrsam der Polizei verbleiben muss. Anschließend könnte dann von Seiten der Polizei ein erneuter Antrag dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden. Die nächsten zwei Wochen wollen die zuständigen Behörden nutzen und klären, wie man die von dem Mann ausgehenden Gefahren unterbinden kann. Von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft werden mögliche Haftgründe geprüft. Es ist für die Polizei im Kreis Soest der erste Fall des längerfristigen Gewahrsams. Die Maßnahme ist seit einer Novellierung des Polizeigesetzes Ende 2018 möglich geworden. (reh)
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