02.12.2019 – 14:00, Bundespolizeiinspektion Rostock, Rostock Seehafen (ots)
Weil ein 43-Jähriger durch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholmanöver fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet hatte, wurde dieser nach vollstreckbarer Entscheidung durch das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn am 20.03.2019 zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, von denen noch 27 Tagessätze offen waren.
Da er bis dato dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen war, erfolgte nunmehr eine Fahndungsausschreibung, welche der Computer bei einer Fahndungskontrolle im Seehafen Rostock am 30.11.2019 durch Beamte der Bundespolizei ausspuckte.
Nunmehr zahlte er vor Ort den gesamten Restbetrag in Höhe von 810,- Euro, entging somit einer 27-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe und kann das Weihnachtsfest mit seiner Familie verbringen.
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