Verdacht eines Tötungsdelikts in Regensburg – 1. Nachtrag


05.12.2019, PP Oberpfalz
Verdacht eines Tötungsdelikts in Regensburg – 1. Nachtrag
REGENSBURG. Am Mittwoch wurden in Regensburg eine tote Frau und ein schwer verletzter Mann aufgefunden. Die Ermittler gehen momentan davon aus, dass die Frau getötet wurde und der Mann sich selbst verletzt hat. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg dauern an.

Am Mittwoch, 05. Dezember 2019, gegen 15.00 Uhr, wurde ein 53-jähriger Mann schwer verletzt in einem Gebüsch am Graßer Weg in Regensburg aufgefunden. Ein Passant hatte ihn dort bemerkt und den Rettungsdienst gerufen. Der Verletzte ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt im Landkreis Regensburg. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, operiert und befindet sich nicht in Lebensgefahr. Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen soll er sich die Verletzungen in suizidaler Absicht selbst beigebracht haben. Nachdem die Polizei hinzugezogen worden war, ergaben sich Hinweise, dass der Mann sich am Vorabend bei seiner 45-jährigen ehemaligen Lebensgefährtin aufgehalten haben soll. Aus diesem Grund fuhren die Beamten zu der Wohnung der Frau in der Mörikestraße. Da die Frau nicht selbst öffnete, wurde die Wohnung durch Einsatzkräfte betreten. Dabei wurde sie tot aufgefunden. Erste kriminalpolizeiliche Untersuchungen deuteten darauf hin, dass die Frau gewaltsam ums Leben gekommen sein könnte. Aus diesem Grund wurde die Kriminalpolizeiinspektion Regenburg mit den Todesermittlungen beauftragt. Unter enger Einbindung der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden auch Rechtsmediziner hinzugezogen.Am Donnerstagvormittag fand die Obduktion der Leiche der Frau statt. Nach dem ersten vorläufigen Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung ist davon auszugehen, dass die Frau infolge Fremdeinwirkung verstorben ist.Der schwer verletzte 53-Jährige gilt derzeit als dringend tatverdächtig, die Frau getötet zu haben. Er wurde am Donnerstag vorläufig festgenommen, bedarf aber weiterhin medizinischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft wird beim zuständigen Ermittlungsrichter den Erlass eines Haftbefehls wegen eines Tötungsdelikts beantragen. Über das Ergebnis wird nachberichtet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg dauern an. Mit Blick auf das laufende Verfahren können derzeit keine näheren Angaben gemacht werden.Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Florian Beck, Tel.: 0941/506-1012Veröffentlicht am: 05.12.2019 15:58 Uhr