Autobahnpolizei kontrolliert Durchfahrtsverbot auf der B 28


12.12.2019, PP Schwaben Süd/West
Autobahnpolizei kontrolliert Durchfahrtsverbot auf der B 28
NEU-ULM. Das bestehende Durchfahrtsverbot aufgrund der Luftreinhalte-/Aktionspläne der Städte Ulm und Neu-Ulm für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen hatte die Autobahnpolizei Günzburg am Donnerstagvormittag im Blick.

Bei einer dreistündigen Kontrollaktion auf der B 28 zwischen der Anschlussstelle Senden und dem Autobahndreieck Neu-Ulm wurden Fahrzeuge des gewerblichen und privaten Lieferverkehrs angehalten. Im Rahmen der Luftreinhaltung dürfen die Strecke auf der B 28 / B 10 zwischen dem Autobahndreieck Hittistetten und Dornstadt nur Lieferfahrzeuge befahren, welche Be- und Entladestellen im Stadtgebiet bedienen bzw. Dienst- und Handwerkerleistungen erbringen. Fahrer, welche die Strecke als Abkürzung zwischen der A 7 und der A 8 benutzten, wurden angezeigt und mussten ein Bußgeld bezahlen.Bilanz:Bei 18 kontrollierten Fahrzeugen, meist Sattelzüge, mussten neun Fahrer beanstandet / angezeigt werden. Viele der kontrollierten Kraftfahrer zeigten Verständnis und begrüßten derartige Kontrollen der Polizei. Die Autobahnpolizei wird auch künftig im Rahmen von Kontrollen das bestehende Durchfahrtsverbot überwachen. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro geahndet.(APS Günzburg)Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.